Schöffenwahl: Änderung der Frist zur Bewerbungseinreichung

Steinau
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Aufgrund des Schreibens vom Amtsgericht Gelnhausen vom 02.03.2018 an die Stadt Steinau für die Einreichung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen (Erwachsenenstrafrecht), muss wegen einer kürzeren Einreichungsfrist die Frist zur Bewerbungseinreichung für das Schöffenamt (Erwachsenenstrafrecht) vom 08. April 2018 auf den 25. März 2018 vorverlegt werden.

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Die Frist der Bewerbungseinreichung für das Jugendschöffenamt bleibt weiterhin bis zum 08. April 2018 bestehen.

 


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