Unterhaltsprozess: Vater zum dritten Mal vor Gericht

Steinau
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Zweimal wurde ein vierfacher Vater aus Steinau bereits wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt, jetzt steht er ein drittes Mal vor Gericht.



Am 26. Juli 2013 wurde sein in Sinntal lebender Sohn geboren, seit dem soll er lediglich 900 Euro ans Jugendamt überwiesen haben, das zwischenzeitlich für den Unterhalt eingesprungen war. Zahlen müssen hätte er aber über 8.000 Euro.

Der Berufskraftfahrer und Musiker präsentierte sich sehr redselig in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen, konnte aber bislang nur sechs Zahlungen á 150 Euro nachweisen. Zudem berichtete er von gesundheitlichen Problemen, die ihn zwischenzeitlich arbeitsunfähig gemacht hätten und jetzt dafür sorgen würden, dass er nicht jeden vom Arbeitsamt angebotenen Job annehmen könnte. „Nahverkehr ja, Fernverkehr aber nein“, lautet sein Credo, inzwischen will er wieder einen Job als Kurierfahrer gefunden haben.

Was das Gericht ganz besonders interessierte: Im vergangenen Jahr soll der 48-Jährige fast 120.000 Euro geerbt haben, auch davon bezahlte er seine Unterhaltsschulden für seinen Letztgeborenen nicht. Zwar präsentierte er dem Gericht eine mündliche Erklärung, wohin diese stattliche Summe geflossen sein soll, belegen konnte er dies bisher aber nicht. Das Gericht will daher bei einem neuen Verhandlungstermin Zeugen hören und so herausfinden, ob der Steinauer tatsächlich so arm ist, wie er es im Prozess bisher zu vermitteln versucht.

Für den vierfachen Vater steht dabei viel auf dem Spiel: Im Februar 2017 war er vom Amtsgericht Lünen wegen ausbleibender Zahlungen für seine beiden Töchter zu einer zweimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt worden, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Vom gleichen Gericht war er bereits vier Jahre zuvor ermahnt wurde. Bei einer dritten Verurteilung droht ihm jetzt sogar der Gang ins Gefängnis.


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