Erster Bürgermeister spricht Pokémon-Verbot aus

Steinau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Der Steinauer Bürgermeister Malte Jörg Uffeln erklärt den Kumpen mit dem Märchenbrunnen ab sofort zur "Pokémon-No-Go –Area". Wer sich künftig nachts auf dem Kumpen aufhalte und lärme, müsse damit rechnen, dass er ordnungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werde. Empfindliche Geldbußen und auch Strafverfahren könnten folgen.

Anzeige


Bürgermeister Malte Jörg Uffeln behält sich als örtliche Ordnungsbehörde insbesondere gegen nächtlich laut lärmende Pokémon-Go-User vor, für Platzverweise und Aufenthaltsverbote zu sorgen und bittet die Bürgerinnen und Bürger ihm unverzüglich nächtlich lärmende Pokémon-Go- User in der Kumpen Area unter Tel. 0152-21693672 oder als PN über den fb- Bürgermeister- Account Malte Jörg Uffeln Unser Steinauer Bürgermeister zu melden.

Uffeln: „Wir können die Ausbreitung von Pokémon-Go nicht verhindern, es gilt aber auch hier der allgemeine Rechtsgrundsatz, dass sich im öffentlichen Raum jeder Mensch so zu verhalten hat, dass er andere Menschen nicht unvermeidbar durch Lärm beeinträchtigt und belästigt. Seit der Veröffentlichung von Pokémon-Go im Juli 2016 und dem dann einsetzenden weltweiten Hype häufen sich auch in der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße, insbesondere in der Brüder-Grimm-Straße, die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über nächtliche Lärmbelästigungen durch Pokémon-Go-User, die nachts um den Märchenbrunnen herumsitzen, lärmen und in dieser Pokémon-Go-Area Pokémon-battles austragen. Auch an Pokéstops in der Innenstadt, an denen Spieler virtuelle Eier, Pokébälle und Heiltränke erhalten häufen sich die Beschwerden."

Der Steinauer Bürgermeister weiter: "Am Kumpen geht seit einigen Wochen nachts die Luzie ab. Es wird gelärmt, aber auch Müll produziert, der nicht sein muss. Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr ist es verboten, Lärm zu erzeugen, der andere belästigt. Ich erwarte, dass auf das Ruhebedürfnis der Menschen in der Stadt Rücksicht genommen wird, auch und gerade in der Ferienzeit! Auch Handys dürfen nur so laut betrieben werden, dass andere Menschen in ihrem Ruhebedürfnis nicht belästigt werden können.“

Sollte es zu ungenehmigten Pokémon-Go-Partys in der Innenstadt kommen, für die eine behördliche Genehmigung benötigt werde, würden Geldbußen drohen, die er festsetzen werde. Die nächtlich lärmenden Pokémon-Go Spieler müssten weiter damit rechnen, dass in ihrer Ruhe beeinträchtigte Menschen sie wegen Körperverletzung ( § 223 StGB) anzeigen oder zivilrechtlich in Haftung nehmen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2