RP erörtert Einwände gegen Windpark „Hintersteinau“

Steinau
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Am Dienstag, 27. September, beginnt in Steinau an der Straße (Main-Kinzig-Kreis) die mündliche Erörterung des Windkraft-Projekts „Hintersteinau“ der Renertec Windkraft Kinzigtal UG (haftungsbeschränkt).



Die Tagesordnung und weitere Infos können ab sofort auf der Homepage des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt unter Öffentliche Bekanntmachungen (Bereich Umweltrecht) eingesehen werden - der Termin ist öffentlich: 10 Uhr, Halle am Steines (Am Steinaubach 14), 36396 Steinau an der Straße. Die Erörterung wird gegebenenfalls an den Folgetagen am gleichen Ort und zur gleichen Uhrzeit fortgesetzt. Die einzelnen Themenkomplexe werden laut der Tagesordnung chronologisch behandelt. Personen, die nach der Offenlage der Pläne gegen das Vorhaben schriftlich Einwände erhoben haben, können diese bei dem Termin noch einmal persönlich vor Ort in Anwesenheit des Vorhabenträgers erläutern.

Die Pläne haben vom 11. Juli bis 10. August dieses Jahres in sieben umliegenden Kommunen zur Einsicht ausgelegen. Bis zum Ende der Frist (24. August 2016)  haben 15 Personen bzw. Institutionen dagegen Einwände erhoben. Diese betreffen vor allem den Naturschutz und das Landschaftsbild sowie Schall-/Schattenimmissionen und Grundwasserbelange. Die Firma Renertec will laut den Antragsunterlagen vor Ort einen Windpark mit acht Windkraftanlagen  errichten und betreiben. Zur Erschließung der Anlagen (Zuwegung) soll außerdem Wald gerodet werden. Laut Bundeswaldgesetz und Bundes-Immissionsschutzgesetz ist dafür ein forstrechtliches und ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren notwendig. Dieses schließt die Offenlage der Unterlagen und die Anhörung von Betroffenen ein.

Bei dem Erörterungstermin selbst trifft das RP als Genehmigungsbehörde noch keine Entscheidung über den Antrag des Vorhabenträgers. Vielmehr wird das zuständige Dezernat für Immissionsschutz beim RP die bei der Erörterung vorgebrachten Einwendungen anschließend erst auswerten.


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