Brutaler Schläger muss nicht ins Gefängnis

Aufenau
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Im Gerichtssaal zeigte er Reue, doch die Fotos von seinen Opfern offenbarten sein wahres Gesicht: Ein 37-jähriger Mann hat drei Frauen im vergangenen Jahr brutal misshandelt und musste sich wegen mehrfacher Körperverletzung im Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Doch obwohl er nur auf Bewährung auf freiem Fuß war, wurde er nicht ins Gefängnis geschickt.

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Es war eine ungewöhnliche Vierer-Konstellation, die im Wächtersbacher Stadtteil Neudorf unter einem Dach lebte. Neben seiner inzwischen Ex-Frau gehörten auch seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre Mutter zu dem Quartett. Und zumindest im Frühjahr des vergangenen Jahres war das Zusammenleben alles andere als friedlich. Sechs Anklagepunkte hatte Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze vorgetragen, die drei Frauen hatten sich teils mit Nasen- und Jochbeinbrüchen in Krankenhäusern behandeln lassen müssen.

Ein Vorfall hatte sich am 30. März 2016 zugetragen: Nach einem Faustschlag ins Gesicht hat er einer der Frauen gedroht, ihr mit einem Messer die Zunge herauszuschneiden. Bereits drei Wochen vorher bestrafte er eine „Mitbewohnerinnen“, weil sich diese von seinem Hund über einen Acker hat ziehen lassen. Besonders brutal ging der Anklagte am 3. April 2016 vor: Nach einem Streit beim Essen schlug er den Kopf einer Frau abwechseln gegen Herd und Spüle, einer anderen hat er zehn Faustschläge ins Gesicht versetzt und anschließend gedroht, sie umzubringen.

In der Verhandlung legte er gleich zu Beginn ein Geständnis ab und ersparte den Frauen somit eine Aussage vor Gericht. Außerdem legte er einen Arbeitsvertrag für einen Aushilfsjob als Hausmeister in Bad Orb vor. „Sie stehen mit dem Rücken an der Wand“, erklärte die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts, Petra Ockert, bei der Urteilsverkündung. Zuvor hatte sich das Gericht dazu entschlossen, dem Antrag von Oberstaatsanwaltschaft Heinze zu folgen und die zweijährige Freiheitsstrafe für fünf Jahre zur Bewährung auszusetzen.

Diese Chance hatte der zigfach vorbestrafte 37-Jährige schon einmal bekommen: Wegen Körperverletzung und Bedrohung war er vor vier Jahren zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden, die Bewährung hierfür zur Tatzeit noch nicht abgelaufen. Und: Derzeit lebt der Mann in Bad Orb mit einem 17-jährigen Mädchen zusammen. Die unausgesprochene Frage im Gerichtssaal: Wird sie sein nächstes Opfer?


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