Aufenau: Tempo 30 während der Schul- und Kindergartenzeiten

Aufenau
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Sichtlich zufrieden zeigten sich die Teilnehmer nach Einrichtung der Tempo-30-Zone in der Ortsdurchfahrt Aufenau.

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Bürgermeister Weiher hatte nach erfolgreicher Umsetzung zum Ortstermin geladen. Es hatte zuvor viel Zeit und Mühe bedurft, um die Bewilligung zu erhalten. Bei der Ortsdurchfahrt handelt es sich um eine Landesstraße – folglich mussten das Land Hessen, die Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und weitere Verantwortliche davon überzeugt werden, im Fahrbereich der Schule und des Kindergartens die 30-er  Fahrtenregelung durchzubringen. Doch man sei immer wieder auf die Entscheider zugegangen und letztendlich habe man diese gute Lösung erreicht, so Bürgermeister Andreas Weiher, der sich sehr dankbar zeigte.

Sein Lob gilt der Hessen Mobil, den Polizeidienststellen und dem „Initiator Gerhard Koch“. Der Stadtverordnetenvorsteher wohnt selbst in Aufenau, ihm war es eine Herzensangelegenheit, vor Ort für die Kinder der Aufenauer Grundschule und des Kindergartens Löwenzahn mehr Sicherheit zu erreichen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Landesstraße L3216 in Aufenau  gilt im Fahrbereich (Höhe Frankfurter Straße 26) der Grundschule und des Kindergartens in den Tagen von Montag bis einschließlich Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

Foto: Rektorin der Grundschule Claudia Reining, Bürgermeister Andreas Weiher, Ortsvorsteher Hans Mitzinger, Kiga-Leiterin Marion Weissmüller, Ordnungsamtsleiter Reinhold Beringer und Christian Kunkel.


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