Wächtersbach: Protest gegen geplante Bahntrasse

Wächtersbach
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Zwischen Gelnhausen und Fulda wurde ein Suchraum eingegrenzt, in dem eine mögliche Bahntrasse verlegt werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt sind lediglich zwei Trassenführungen übrig geblieben: Die Neubaustrecke im Kinzigtal von Gelnhausen nach Fulda und zum anderen die Neubaustrecke von Gelnhausen durch den Spessart zur vorhandenen Schnellbahnstrecke zwischen Würzburg und Fulda (Mottgers-Spange).

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bahntrasswbachDie nun vor kurzem erstmals veröffentliche Streckenführung durch Wächtersbach ist nun völlig neu im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 aufgeführt. Die geplante neue Trassenführung würde nach diesem Entwurf von Gelnhausen kommend links in einen Tunnel des Wirtheimer Waldes münden, über ein Brückenbauwerk über die Wittgenborner Straße, sodann in einen weiteren Tunnel durch den Hesseldorfer Bergrücken und dann zwischen Hesseldorf und dem Ortsrand von Wächtersbach über die Kinzigaue zwischen Neudorf und Weilers mit einem gigantischen Brückenbauwerk in den nächsten Tunnel im Bereich des Salmünsterer Waldes führen.

"Wächtersbach wäre somit an mehreren Stellen betroffen und die Bürger hätten mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Juristisch wird empfohlen, dass möglichst viele Bürger, Geschäftsleute und Institutionen gegen diese Planung Einwand erheben. Dies ist bis zum 02.05.2016 möglich. Direkt auf der Internet-Startseite www.waechtersbach-online.de oder holen Sie sich das Info-Blatt zur Formulierung  beim Bürgerservice ab und senden Sie ihren Einwand an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Stichwort „BVWP 2030“, entweder postalisch (Referat G12, Invalidenstr. 44, 10115 Berlin) oder Online. Bürger sollten dabei Einwendungen gegen die Neubaustrecke erheben, um ihre Rechte zu sichern und zu versuchen, die geplante Neubaustrecke zu verhindern", heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Wächtersbacher Rathaus. Bürgermeister Andreas Weiher: „Es ist wichtig im Interesse der gesamten Stadt, dass möglichst viele Wächtersbacher Bürger mitmachen, denn auch die Anzahl der Einwendungen kann entscheidend sein für ein juristisches Urteil. Und auch nur eine persönliche Einwendung sichert einen zukünftigen Schadensersatzanspruch, falls es um drohende Enteignungsverfahren geht."


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