Wächtersbach: Sexuelle Nötigung im Globus-Warenhaus

Wächtersbach
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Weil er eine inzwischen 19-jährige Frau im vergangenen Jahr im Globus-Warenhaus in Wächtersbach sexuell genötigt haben soll, wurde ein 66-jähriger Rentner im Amtsgericht Gelnhausen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der Wächtersbacher bestritt vor dem Schöffengericht den Tatvorwurf, Gericht und Staatsanwaltschaft werteten allerdings die Aussage der jungen Frau als glaubhaft. Der Anklagte hingegen lieferte in der Verhandlung einen „alternativen Geschehensablauf“ (O-Ton Verteidiger Volker Augst), dem letztlich nicht gefolgt wurde.

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Der Wächtersbacher kennt die junge Frau laut übereinstimmenden Angaben bereits seit Kindesbeinen an, beide hatten sich vor dem Vorfall am 7. Mai 2016 gegen 20.20 Uhr laut Aussage der 19-Jährigen zuvor aber einige Monate nicht gesehen. Zum Aufeinandertreffen kam es dann im Obergeschoss des Warenhauses. Nach einer zunächst freundlichen Begrüßung habe er ihre Hand in seinen Schritt geführt, wobei sie deutlich sein erigiertes Glied gespürt habe. Danach habe er sie mitziehen wollen, sie allerdings nein gesagt und sich losreißen können. Anschließend sei sie Richtung Kassenbereich gelaufen und habe dort eine Freundin getroffen, der sie sofort von dem Vorfall berichtete. Noch am gleichen Abend erstattete sie Anzeige bei der Polizei.

Der 66-Jährige bestritt zwar nicht das Aufeinandertreffen im Globus, will aber die junge Frau verwechselt haben. Dreieinhalb Jahre zuvor habe er eine etwa 25-jährige Frau namens „Gina“ aus Bad Orb, die per Anhalterin unterwegs gewesen sein soll, kennengelernt und anschließend mit ihr ein Verhältnis begonnen. Er sei davon ausgegangen, dass ihm diese Person gegenüber gestanden habe, die ihm vorgeworfene sexuelle Nötigung habe er aber auch an ihr nicht begangen. „Sie lachte und blinzelte“, so seine Wahrnehmung, nach einer kurzen Unterhaltung habe man sich sogar mit Wangenküsschen verabschiedet.

Erst als ihn der Vater der 19-Jährigen am Abend vor seiner Wohnung mit dem Vorfall aus dem Warenhaus konfrontiert habe, sei ihm bewusst geworden, wen er dort getroffen habe. Dem Gericht legte er zudem eine ärztliche Bescheinigung vor, dass seine Potenzprobleme dokumentieren sollte. Staatsanwalt Oliver Piechaczek bezeichnete dieses Attest allerdings als wertlos und äußerte große Zweifel, dass es besagte „Gina“ jemals gegeben habe. Die 19-Jährige sagte zudem aus, dass er sie mit ihrem Namen begrüßt habe und ihre Glaubwürdigkeit wurde auch von ihrer Freundin unterstützt, der sie nur wenige Minuten später von dem Vorfall berichtet hatte.

Die achtmonatige Freiheitsstrafe für den 66-jährigen Wächtersbacher, der bislang noch nicht straffällig geworden ist, wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.


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