Drogen auf dem Wohnzimmertisch

Wächtersbach
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Die Einsicht kam wohl gerade noch rechtzeitig: Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurde bei einem 34-Jährigen Wächtersbacher im vergangenen Jahr eine nicht unerhebliche Menge Drogen gefunden.

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Da es nicht sein erster Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz war, war die Hoffnung auf eine geringe Strafe aussichtlos. Dennoch versuchte er in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen, über die Höhe der gefundenen Menge zu diskutieren, ließ sich dann aber doch dazu bewegen, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzuziehen.

Am 15. Juni 2016 bekam der Angeklagte Besuch von der Polizei und die Beamten mussten nicht lange suchen. Auf einem Glastisch im Wohnzimmer lagen 22,14 Gramm Marihuana, direkt daneben eine digitale Feinwaage. Der 34-Jährige will die Drogen am Abend zuvor gemeinsam mit zwei unbekannten Freunden in einer Spielothek gekauft haben, allerdings nur elf Gramm für 100 Euro. Darauf pochte er zunächst auch in der Verhandlung, bis ihm deutlich gemacht wurde, dass die Menge angesichts seiner Vorstrafen letztlich unerheblich ist.

Das kapierte er schließlich doch und sah ein, dass der ausgesprochene Strafbefehl letztlich die glimpflichste Lösung ist, um diesmal aus dieser Geschichte herauszukommen. Die Strafe in Höhe von 1.800 Euro will er nun abarbeiten. Die Entscheidung ist rechtskräftig.


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