Wächtersbach: Studentin im Freibad belästigt

Wächtersbach
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Weil er eine Studentin im Wächtersbacher Freibad belästigt haben soll, wurde ein Flüchtling aus Syrien im Amtsgericht Gelnhausen zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 22-Jährige hatte die junge Frau aus Steinau am Rande einer Veranstaltung auf der Damentoilette am Arm gepackt. Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Im Wächtersbacher Freibad fand im Juli des vergangenen Jahres gerade die „Summer-Night-Pool-Party“ statt, als der Vorfall passierte. Wie die Studentin vor Gericht aussagte, begab sie sich kurz nach Mitternacht auf die Damentoilette und wollte sich anschließend die Hände waschen. Der Angeklagte sei ihr schon beim Betreten des Sanitärbereichs aufgefallen, er habe zu diesem Zeitpunkt mit einem Besen Unrat und Papiertücher zusammengekehrt. Als sie sich die Hände waschen wollte, habe der Angeklagte gerade neben dem Waschbecken gekniet, sich dann aufgerichtet und nach ihrem rechten Arm gegriffen. Der Mann habe „ein bisschen fester zugepackt“, Schmerz habe sie dadurch aber keinen empfunden. Mit ihrer linken Hand habe sie die Tür gegriffen, sich losgerissen und den Raum verlassen. Der Angeklagte schilderte den Vorfall anders: Als er Papiertücher unter dem Waschbecken aufsammeln wollte, sei ihm schwarz vor Augen geworden und er habe nach irgendetwas gegriffen. Dass er den Arm der Studentin erwischt hat, wäre demnach nur Zufall gewesen. Danach sei er rückwärts auf den Boden gefallen und habe dort eine unbestimmte Zeit gelegen.

Der 22-Jährige war laut eigener Aussage im September 2015 gemeinsam mit seinem Bruder nach Deutschland gekommen. Wie eine Kriminalbeamtin vor Gericht aussagte, soll der Angeklagte an jenem Wochenende schon einmal im Freibad aufgefallen sein. Wie ihr die Stadt Wächtersbach mitgeteilt habe, soll er einer 13-Jährigen an die Innenseite des Oberschenkels gefasst haben. Außerdem soll er einige Zeit davor zu einer Gruppe gehört haben, die im Bereich des Sprungturms negativ aufgefallen sei. Strafrechtlich wurden beide Vorfälle nicht verfolgt, inzwischen hat er im Freibad allerdings Hausverbot. Die Studentin hatte zunächst nur ihren Freundinnen von der unliebsamen Begegnung berichtet, die wiederum erzählten dies am Folgetag dem Bademeister, wonach dann die Stadtverwaltung die Polizei informierte.

Verteidiger Steffen Heß forderte für seinen Mandanten einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen á zehn Euro und somit insgesamt 500 Euro. Strafrichterin Petra Ockert sah jedoch den Vorwurf der Nötigung erwiesen und verurteilte den Syrer zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Mehrfach wies sie in der Verhandlung daraufhin, dass der 22-Jährige die Damentoilette hätte verlassen müssen, als Frauen den Raum betreten haben. Unklar blieb in der Verhandlung, wer den Angeklagten überhaupt beauftragt hatte, dort sauber zu machen. Laut seiner Aussage wurde er von seinem Betreuer dazu eingeteilt. Eingestellt wurde der Vorwurf der Körperverletzung, weil die Frau keine Schmerzen oder Verletzungen erlitt. Der Flüchtling muss zudem 100 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten.


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