Landwirtin vor Gericht

Wächtersbach
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Wer ein Fahrzeug ersteigert, muss sich auch darum kümmern, wo der dazugehörige Fahrzeugbrief ist.

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Mit dieser Erkenntnis verließ eine 31-jährige Landwirtin das Amtsgericht Gelnhausen. Sie hatte bei der Zulassungsstelle des Main-Kinzig-Kreises eine Ersatzbescheinigung beantragt und dabei an Eides statt versichert, dass der Fahrzeugbrief abhandengekommen sei. Allerdings befand sich das wichtige Dokument beim bisherigen Halter und das hätte die Landwirtin nach Auffassung des Gerichts wissen müssen.

Bereits 2010 war besagtes Fahrzeug Teil einer Zwangsversteigerung gewesen. Die 31-Jährige übernahm laut eigenen Angaben einen kompletten Bauernhof mit zahlreichen Maschinen und Geräten und inklusive eines Lkw der Marke Scania. Mit dem habe sie sich zunächst nicht weiter beschäftigt, sich stattdessen auf die Aussage ihrer Verwandtschaft verlassen, dass der dazugehörige Fahrzeugbrief nicht mehr da sei.

Das war allerdings falsch, die eidesstattliche Versicherung bei der Beantragung einer Ersatzbescheinigung somit auch. Das Gericht verurteilte die Landwirtin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen á 25 Euro, setzte das Urteil allerdings zur Bewährung aus, so dass sie diese nicht zahlen muss, wenn sie die nächsten Jahre straffrei bleibt. Zusätzlich wurde eine Geldbuße von 750 Euro verhängt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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