Wegen Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel im MKK

Politik
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Seit einigen Tagen ist es sowohl im Norden als auch im Süden Deutschlands zu Todesfällen bei Wildvögeln durch einen aggressiven Stamm der klassischen Geflügelpest (Influenzavirus H5N8) gekommen. Bis jetzt erfolgte der Nachweis der so genannten Vogelgrippe vor allem in Wildbeständen, aber auch vereinzelt in Haus- oder Nutztierbeständen. In Hessen gibt es bis heute (16.11.) noch keinen positiven Befund, aber im Sinne der Vorbeugung haben sich die verantwortlichen Stellen entschlossen, entsprechende Auflagen zu erteilen.



Wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises mitteilt, gilt ab Montag, 21. November, die Stallpflicht für Geflügel entlang der Kinzig, der Bracht und des Mains. Konkret geht es um Bereiche in den Städten und Gemeinden Bad Soden-Salmünster, Brachttal, Gelnhausen, Großkrotzenburg, Gründau, Hasselroth, Hanau, Langenselbold, Linsengericht, Maintal, Rodenbach, Sinntal und Wächtersbach. Außerdem gelten die Auflagen für die Bereiche Wittgenborner Weiher und Ziegelhütte Die Details beschreibt eine amtliche Bekanntmachung.

Demnach sind die Tiere in einem geschlossenen Gebäude mit verschließbaren Fenstern und Türen sowie einem festen Dach zu halten. „Wir werden diese Maßnahmen zum Schutz vor der Vogelgrippe kontrollieren“, sagt Kreisbeigeordneter Matthias Zach. Geflügelausstellungen dürfen innerhalb der Risikogebiete nicht stattfinden, ebenso dürfen von der Aufstallpflicht betroffene Tierhalter mit ihren Tieren nicht an Ausstellungen teilnehmen.

Die Vorkehrungen sollen die Ausbreitung der klassischen Geflügelpest erschweren. Das gefährliche Virus kann von Zugvögeln sehr schnell auch auf Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse überspringen. Diese Tiere würden dann in kurzer Zeit in großer Anzahl sterben und außerdem den Erreger weiter verbreiten. „Im Sinne der Tiere und auch des Verbraucherschutzes wird auf ein hohes Maß an Sicherheit geachtet“, erläutert Zach. Die Auflagen seien derzeit lediglich Vorsichtsmaßnahmen, noch wurde in Hessen bei keinem Tier der aggressive Virusstamm gefunden. Der starke Zug vor allem der Reiherenten könne jedoch jederzeit einen Eintrag des Virus in hessische Bestände verursachen.

Im Gegensatz zu den Virusstämmen, die in der Vergangenheit für Vogelgrippeepidemien und auch zahlreiche Erkrankungen bei Menschen verantwortlich waren, ist der aktuelle Erregerstamm noch nicht bei erkrankten Menschen gefunden worden. Trotzdem sind ein vorsichtiger Umgang mit Vogelkadavern sowie eine ausreichende Vorsorge bei der Speisezubereitung (Durcherhitzen von Geflügelfleisch, Trennen der Bearbeitungsschritte von rohem Geflügelfleisch und anderen Lebensmitteln) angeraten.

Sollten frisch tote Greifvögel oder Wasservögel gefunden werden, so können diese jederzeit beim Amt für Veterinärwesen in der Gutenbergstraße 2 in Gelnhausen abgegeben werden. Sie werden anschließend im Hessischen Landeslabor auf Vogelgrippeviren untersucht. Abschließend weist Verbraucherschutzdezernent Matthias Zach auf die Meldepflicht für Geflügelhalter hin. Bereits ab dem ersten Tier ist eine Geflügelhaltung beim Main-Kinzig-Kreis anzumelden. Meldeformulare sind beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erhältlich. Bei Fragen zur Aufstallpflicht oder zur genauen Lage der ausgewiesenen Risikogebiete stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter der Telefonnummer 06051/8515510 zur Verfügung.


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