2,54 Millionen Euro mehr für die Kommunen

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Landrat und Finanzdezernent Erich Pipa wird dem Kreistag in der Sitzung am 9. Juni vorschlagen, rund 2,54 Millionen Euro an die 29 Städte und Gemeinden auszuzahlen.



hochrechnungkommunenAufgrund der guten Haushaltslage will er damit seine Ankündigung umsetzen, die Kommunen über eine einmalige Zuwendung an der positiven Finanzentwicklung teilhaben zu lassen. Bereits im Februar hatten die Abgeordneten mehrheitlich den Kreisausschuss beauftragt (Antrag 009/2017), den Hebesatz zur Kreisumlage im Doppelhaushalt 2018/19 unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben wieder auf das Niveau von 2016 herabzusetzen. Im Zuge der Debatte wurde vom Landrat angekündigt, die Möglichkeit einer Entlastung der Städte und Gemeinden auch bereits für das Jahr 2017 zu prüfen.

Der nun vom Kreisausschuss am Dienstag (25.04) aufgestellte vorläufige Jahresabschluss 2016 beinhaltet einen jahresbezogenen Überschuss von rund 17,4 Millionen Euro. „Dieses gute Ergebnis wollen wir teilweise nutzen, um dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden und den Kreisstraßen durchzuführen“, kündigt Pipa an. Maßgeblich soll das Geld jedoch – wie vom Kreistag gefordert –zum Abbau der Altdefizite in Höhe von rund 218 Millionen Euro dienen.

Wie der Landrat mitteilt, sei aufgrund der ersten Zahlen auch für das laufende Jahr 2017 eine positive Tendenz zu erwarten. Die negativen Zinssätze für laufende Kassenkredite und auch die vorläufige Festsetzung der Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich lassen erwarten, dass sich der geplante Haushaltsüberschuss wahrscheinlich besser entwickeln wird. Die entsprechende Berichterstattung für das erste Quartal erfolgt an den Haupt- und Finanzausschuss voraussichtlich Anfang Juni.

Die genannten Fakten bilden für Landrat Pipa für nun die verlässliche Grundlage, die Städte und Gemeinden an der positiven Entwicklung teilhaben zu lassen. Deshalb schlägt er vor, eine Gesamtsumme von 0,5 Prozentpunkten der Kreisumlage an die Städte und Gemeinden auszuschütten, ohne damit ein formelles und aufwendiges Nachtragshaushaltsverfahren durchzuführen. Eine entsprechende Vorlage des Landrates soll kommende Woche vom Kreisausschuss an den Kreistag für die Sitzung im Juni weitergeleitet werden.

Mit diesem Betrag werden die Städte und Gemeinden entlastet, um zusätzlich notwendige Aufwendungen  insbesondere im Bereich der Betreuung von Kindern und Jugendlichen (U 3-Betreuung, Kindergartenplätze, Kinderhortangebote, Pakt für den Nachmittag), aber auch von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgen (Demographie) und geflüchteten Menschen finanzieren zu können. Die Aufteilung des Gesamtbetrages von 2.544.361 Euro auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt anteilig zu der für 2017 festgesetzten Kreisumlage.


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