CDU besucht Haus des Jugendrechts

Politik
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„Hier wird sehr erfolgreich ein interdisziplinärer Ansatz zur Prävention von Jugendkriminalität verfolgt“, erklären der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion Michael Reul und der sozialpolitische Sprecher der Union im Kreisparlament, Uwe Häuser, anlässlich eines Besuches im Haus des Jugendrechts in Frankfurt am Main/Höchst.



Die Arbeitskreise Soziales und Haupt und Finanzen der Kreistags-CDU kamen gemeinsam mit der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann zu einem Informationsgespräch in der Einrichtung zusammen.

Im Haus des Jugendrechts (HdJR) in Frankfurt am Main-Höchst arbeiten seit 2011 die vier Institutionen Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendgerichtshilfe und Täter-Opfer-Ausgleich gemeinsam unter einem Dach. Die fachkundigen Vertreter dieser Institutionen gaben einen eindrucksvollen Einblick in die Konzeption, die Arbeitsweise und die bereits erreichten Erfolge im Haus des Jugendrechts, das für die westlichen Frankfurter Stadtteile (einem Einzugsbereich von etwa 115.000 Einwohnern) zuständig ist. Durch die kurzen Wege sei es möglich, zeitnah auf Straftaten, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wurden, zu reagieren. Mit dem im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken vor Augen könnten schnell Angebote gemacht und Lösungen aufgezeigt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus des Jugendrechts stünden als Ansprechpartner für Fragen rund um das Thema Jugendkriminalität und Jugendstrafrecht allen Beteiligten zur Verfügung. Aufgabe der Polizei im Haus des Jugendrechts sei es, bei allen Straftaten von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zu ermitteln, ausgenommen solche Straftaten, die zentral von polizeilichen Fachdienststellen bearbeitet werden (z.Bsp. Sexualdelikte). Sie werde ebenfalls tätig bei Jugendschutzdelikten, wenn Kinder oder Jugendliche durch Erwachsene verletzt wurden. Als nachhaltig erfolgreich habe sich die Berücksichtigung des Wohnortprinzips erwiesen, dem zu folge die Ermittlungszuständigkeit für Beschuldigte gegeben ist, die im Einzugsgebiet des Hauses des Jugendrechts ihren Wohnsitz haben.  Die Staatsanwaltschaft im HdJR leitet die Ermittlungen, entscheidet über Anklageerhebung oder Verfahrenseinstellung, kooperiert dabei mit der Jugendgerichtshilfe und bringt die Strafverfahren zum Abschluss. Die Jugendgerichtshilfe im HdJR wiederum berät und betreut die Jugendlichen vor, während und nach einem Strafverfahren, ist Ansprechpartner auch für die betroffenen Familien, begleitet die Betroffenen zur Gerichtsverhandlung und macht dort Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen. Der Täter-Opfer-Ausgleich im HdJR schlussendlich sorgt für ein Gleichgewicht zwischen Täter- und Opferbelangen im Strafverfahren, ermöglicht beiden Seiten, aktiv an Lösungen mitzuarbeiten, hilft Angst und Feindbilder abzubauen, vermittelt materielle Wiedergutmachungsleistungen und macht in solchen Fällen eine zivilrechtliche Auseinandersetzung überflüssig. Alle beteiligten Institutionen sind zudem vor Ort in den Schulen oder kommunalen Beiräten aktiv im Präventionsbereich. Im Jahr 2016 wurden etwa 800 Ermittlungsverfahren bearbeitet und rund 690 Stunden Präventionsarbeit geleistet.

Der Erfolg des Modells HdJR wird anhand von zwei Zahlen deutlich: Die Fallbearbeitung benötigt durchschnittlich einen Zeitraum von nur sechs Wochen und die Einstellungsquote der Verfahren nach Täter-Opfer-Ausgleich liegt bei rund 93 Prozent. „Dies belegt den Erfolg der Arbeit im Haus des Jugendrechts“, betonen der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Reul sowie der Sprecher des sozialpolitischen Arbeitskreises Uwe Häuser übereinstimmend und führen weiter aus: „Wir sollten ernsthaft prüfen, im Main-Kinzig-Kreis für den Bereich der Stadt und des Altkreises Hanau  ein Haus des Jugendrechts aufzubauen“. Die erzielten Erfolge in Frankfurt sprächen für sich und würden uns im Kreis sehr helfen. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann unterstreicht ebenfalls die erfolgreiche Arbeit aller Beteiligten im Haus des Jugendrechts und erklärt: „Die Erfolge bestätigen die nachhaltige und präventive Wirkung der dort organisierten Zusammenarbeit von Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft“. Ein Haus des Jugendrechts im Main-Kinzig-Kreis sei absolut denkbar. Notwendig wären hierfür eine gewünschte Zusammenarbeit der kommunalen Ebene mit dem Justizministerium und der Polizei, sowie die Bereitschaft der Jugendhilfe vor Ort, sich für das Modell Haus des Jugendrechts zu öffnen. Michael Reul und Uwe Häuser dankten der Ministerin und den Verantwortlichen im Haus des Jugendrechts Frankfurt/Höchst für das erkenntnisreiche Informationsgespräch und wünschten für die schwierige aber immens wertvolle Arbeit alles erdenklich Gute.


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