Die Lärmobergrenze ist eine Täuschung

Politik
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Ende September hat das Hessische Ministerium für Wirtschaft zusammen mit Fraport und der Luftfahrt ein Bündnis verkündet.



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Ziel sei die Einhaltung einer Obergrenze des Lärms, der durch die An- und Abflüge vom Frankfurter Flughafen in der ganzen Rhein-MainRegion hervorgerufen wird. Dabei soll der Fluglärm reduziert werden. Dies klingt erstmal gut, aber wie ist der Inhalt und wie sind die Folgen für die Bürger? Es gibt den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Flughafens Frankfurt. Dort wird die erwartete Anzahl der Flugbewegungen bis zum Jahr 2020 zugrunde gelegt. Daraus lassen sich die Flächen mit 55 Dezibel-Dauerschallpegel und 60 Dezibel-Dauerschallpegel am Tag berechnen. Dies sind die sog. Lärmschutzzonen mit Siedlungsbeschränkungen. Die tatsächliche Entwicklung der Flugbewegungen zeigt, dass diese erwarteten Zahlen im Jahre 2020 wohl gar nicht oder in erst in 10 Jahren erreicht werden. Die nunmehr vereinbarte Lärmobergrenze wird durch eine Reduzierung der Lärmschutzzonen definiert. Dies soll  alle zwei Jahre überprüft werden. Bei Überschreitung gibt es keine Strafen. Die ganze Vereinbarung ist kein Gesetz, sondern freiwillig.

Was bedeutet dies?

- Die Prognosen für das Jahr 2020 waren falsch.

- Der gegenwärtige Fluglärm ändert sich nicht.

- Die Lärmschutz-Zonen werden kleiner.

Diese Reduzierung der Lärmschutzzonen wird die Bautätigkeit anregen, auch für Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Altenheime in Gebieten, die bisher in den Lärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz des Bundes tabu waren. Sind diese Bauten errichtet, dann stehen sie für viele Jahre, auch wenn die Lärmschutzzonen eventuell wieder vergrößert werden müssen. Die Reduzierung der Lärmschutzzonen ist ein Freibrief für den Bau in bisher gesperrten Flächen, ohne dass der tatsächliche Fluglärm irgendwo geringer wird. Daher unterstützen die Bürgermeister in der Fluglärmkommission diesen Plan, ohne Rücksicht auf die in der Norah-Studie festgestellten schädlichen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und die übrige Bevölkerung. Die Meinung der IG Fluglärm Hanau-Kinzigtal e.V. dazu: „Dies ist eine trickreiche und folgenreiche Täuschung auch für die künftigen Generationen im Rhein-Main-Gebiet. Der tatsächliche Fluglärm kann nur durch eine Begrenzung der Anzahl der Flugbewegungen und im Umland nur durch eine Anhebung der Flughöhen erreicht werden“.

Info-Kasten: Die Bündnispartner sind: Frankfurter Fluglärmkommission, Forum Flughafen und Region, Fraport, Deutschen Lufthansa, Condor und BARIG, einem Zusammenschluss von rund hundert Fluggesellschaften und das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Foto: Diese Abbildung zeigt die Umrisslinien der Flächen mit mehr als 55 dB-Dauerschallpegel: Die bisherige Lärmschutzzone 2 ist rot-gestrichelt umrandet. Die sich aus der vereinbarten Lärmobergrenze ergebende neue Lärmschutzzone 2 ist mit der roten Linie gekennzeichnet. Die grau-gestrichelte Linie begrenzt die für 2015 berechnete Fläche mit mehr als 55 dB. Dies ist wohlgemerkt der über das Jahr gemittelte Fluglärm über 55 dB, der Fluglärm bei Westbetrieb liegt höher und die Linie reicht bis Hanau.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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