15.000 Kinder könnten gebührenfrei in Kitas gehen

Politik
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„Alleine im Main-Kinzig-Kreis könnten wir über 15.000 Kindern eine gebührenfreie Kindergartenzeit verschaffen. Und da sind die Kinder unter drei Jahren noch nicht einmal eingerechnet. Das Zauberwort bei dem Vorhaben heißt dabei ‚Konsequent‘ und genau dieses Wort wird auf der Anhörung im Landtag eine bedeutende Rolle spielen“, kündigt der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz an.



Am Donnerstag, 8. März, findet im Landtag eine Expertenanhörung zu konkurrierenden Gesetzesentwürfen statt. Heinz Lotz hat sich bereits die schriftlichen Stellungnahmen der Experten durchgelesen. „Wir sollten das tun, was für die Familien am besten ist und die Fachleute beurteilen unseren Gesetzentwurf als den eindeutig besseren. Das liegt vor allem daran, weil wir Gebührenfreiheit, Qualitätsverbesserung und eine zuverlässige und transparente Finanzierung in einen machbaren Gesetzentwurf gemeißelt haben. Das registrieren die kommunalen und freien Träger sehr genau. Das nehmen aber auch Elternvertretungen und Gewerkschaften war, auch aus der Wissenschaft erfahren wir viel Zuspruch dafür“, so Heinz Lotz, für den der schwarzgrüne Entwurf schlichtweg nicht konsequent genug erarbeitet wurde. „Alle wissen, dass eine gebührenfreie Kindergartenzeit nur einen feuchten Fuzzi wert ist, wenn die Qualität auf der Strecke bleibt“, sagte Heinz Lotz.

Der Landtagsabgeordnete aus Marjoß zeigt sich zuversichtlich, dass die mündliche Anhörung der beiden Gesetzentwürfe, die am Donnerstag ab 14.00 Uhr im Hessischen Landtag stattfinden wird, die Vorteile des SPD-Entwurfs ebenfalls deutlich machen werde. „Wir werden die Chance nutzen, um darauf hinzuweisen, dass der SPD-Gesetzentwurf auf Gebührenfreiheit, Qualitätsverbesserung und höherer Landesförderung setzt. Gerade die Einführung von Zuschlägen für die so genannte mittelbare pädagogische Arbeit (z.B. Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung) und die Leitungstätigkeit vermittelt den Fachkräften Erleichterung und größere Wertschätzung ihrer Arbeit. Wir verbessern damit die Arbeitsbedingungen für das Personal und sorgen gleichzeitig für bessere Startchancen für die Kinder“, erklärte Heinz Lotz.

Darüber hinaus seien im SPD-Gesetzentwurf noch eine Reihe weiterer wichtiger Veränderungen vorgesehen. So würden z.B. die Standards für die Betreuung von Kindern mit Behinderung im Gesetz verankert, was die Fachwelt seit langem fordere. Die SPD strebe auch die Einführung einer Landeselternvertretung der Kindertagesstätten an. Abgeschafft werde die Verrechnung von Gebühren zwischen Kommunen, wenn ein Kind eine Einrichtung in einer Nachbargemeinde besuche.

Zum Hintergrund:

Im Dezember 2017 hatte zunächst die SPD-Fraktion (Drucksache 19/5467), dann die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/5472) jeweils einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches eingebracht. Die erste Lesung erfolgte im Dezember-Plenum.

Am 8.März 2018 findet ab 14.00 Uhr im Hessischen Land die öffentliche Anhörung statt. Daran können Interessierte als Zuhörende teilnehmen, erforderlich ist lediglich der Personalausweis.


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