Wichtiger Faktor für Zukunftsfähigkeit Hessens

Politik
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Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zentrale Instrument der Landesplanung und Grundlage der Regionalpläne, die von den Regionalversammlungen und im Regionalverband FrankfurtRheinMain beschlossen werden.



Die vorgelegte Änderungen bildet den Rahmen für die Siedlungsentwicklung (Wohn- und Gewerbeflächen), die Freiraumplanung, den Ressourcenschutz und die Infrastrukturentwicklung. Die geplanten Änderungen des geltenden LEP Hessen werden in der kommenden Woche Gegenstand der Beratungen im Hessischen Landtag sein.

Dazu erklärte der wirtschafts- und planungspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Heiko Kasseckert: „Der aktuelle LEP 2000 hat in den vergangenen Jahren bereits an zwei Stellen zu den Themen Flughafen und Windenergie materielle Änderungen erfahren. Nun ist es an der Zeit, ihn umfassender zu renovieren, denn die Struktur unserer Bevölkerung und die wirtschaftliche Entwicklung haben sich stark gewandelt. Neue Herausforderungen, wie der Breitbandausbau oder die Nutzung Erneuerbarer Energien, sind hinzugekommen. Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung nun mit einem Änderungspaket den LEP modernisiert und aktualisiert. Der neue LEP wird ein wichtiger Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sein. Er eröffnet ausdrücklich Entwicklungsmöglichkeiten für alle Regionen in Hessen und knüpft damit an die Strategie der Landesregierung an, neben dem Ballungsraum auch die ländlichen Räume durch Infrastruktur und Siedlungsflächen zu stärken, um Arbeitsplätze und Wohnraumangebote miteinander verbinden zu können. Wir wollen dabei die kommunale Gestaltungsfreiheit erhalten. Was die Städte und Gemeinden in Hessen vor Ort besser entscheiden können, muss auch weiterhin dort entschieden werden. Der LEP darf und wird nur einen Rahmen für die Entwicklung des Landes vorgeben, übertriebene Detailsteuerung oder Regelungswut haben hier keinen Platz. Die konkrete Ausgestaltung und Ausweisung von Wachstums- aber auch Schutzflächen bleibt den Regionalversammlungen vorbehalten.

Mit der vorliegenden Fortschreibung soll es in Gebieten mit hohem Wohnungsdruck erleichtert werden, durch Umwandlungen mehr Wohnraum zu schaffen. Der Breitbandausbau ist hingegen in allen Landesteilen von großer Bedeutung und dessen flächendeckender Ausbau ein zentrales Ziel der CDU. Durch die beabsichtigte Aufnahme des Breitbandausbaus als Grundsatz in den Landesentwicklungsplan werden diese Infrastrukturmaßnahmen nun gestärkt, wenn von den Behörden verschiedene Interessen miteinander abgewogen werden müssen. Schließlich soll die Frage der Fluglärmbelastung im LEP neu justiert werden, auch mit Blick auf die Einführung der Lärmobergrenze rund um den Flughafen Frankfurt/Main, mit der eine Verbesserung der zulässigen Lärmentwicklung gegenüber dem Planfeststellungsbeschuss für die Bürgerinnen und Bürger erreicht wird.

Die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Dieses Ziel behalten wir bei: Vor der Festlegung zusätzlicher Siedlungsflächen im Außenbereich sind vorrangig die vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich zu prüfen und zu nutzen. Damit können wir einen Beitrag zum Erhalt attraktiver Ortskerne und einen nachhaltigen Umgang mit Freiflächen leisten. Grundsätzlich wollen wir den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen in Hessen, wie es bereits im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie 2013 des Landes Hessen beschlossen wurde, auf 2,5 ha/Tag verringern. Durch agrarische Vorzugsräume wollen wir zudem wertvolle Bodenflächen für die Landwirtschaft schützen. Die konkrete Festlegung solcher Flächen bleibt aber Aufgabe der jeweiligen Regionalversammlungen.

Hessens Regionen sind geprägt durch regionale Vielfalt mit ganz unterschiedlichen Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Das Ziel unserer Politik ist und bleibt, möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen für alle Menschen in Hessen zu erhalten. Dazu wird diese Änderung einen Beitrag leisten. Er bietet allen Kommunen ausreichend flexible Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe und schützt andererseits auch Freiräume zum Erhalt unserer Naturlandschaft.“


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