Linienbündel für Übergangszeit vergeben

Politik
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Die Vergabe der Buslinienbündel 2 und 6 wird noch immer in der Vergabekammer des Landes Hessen überprüft.



Das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt hatte dem Kreis im März mitgeteilt, dass die Prüfung auch noch länger andauern würde. Insofern wurde der Busbetrieb auf den entsprechenden Strecken für eine Übergangszeit vom 24. Juni bis 8. Dezember ausgeschrieben. Diese Ausschreibung hat nun die BRH Viabus GmbH gewonnen, wie die Gesellschafterversammlung der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig (KVG) nach ihrer Sitzung bekanntgab. Gegen die Entscheidung können die Mitbewerber innerhalb von zehn Tagen Widerspruch einlegen.

Hintergrund der Vergabe ist, den Linienverkehr über den 24. Juni hinaus sicherzustellen, unabhängig von der Dauer und dem Ausgang des Prüfverfahrens. „Das Ergebnis der Interimsvergabe lässt keine Schlüsse auf das Prüfergebnis der Vergabekammer zu. Es ging hier rein darum, das Busangebot über die nächsten Monate zu erhalten, bis über die Einwendungen zur ursprünglichen Vergabe entschieden worden ist“, erklärte Landrat Thorsten Stolz (SPD) in seiner Funktion als Vorsitzender der KVG-Gesellschafterversammlung.

Am 24. Juni sollte der Gewinner der ursprünglichen Ausschreibung mit dem Linienbetrieb beginnen. Zwei Unternehmen, die im Wettbewerb unterlegen waren, hatten bei der Behörde des Regierungspräsidiums Darmstadt jedoch einen Nachprüfungsantrag gestellt. Die Vergabe wurde daraufhin gestoppt. Die Prüfung dauert derzeit noch an. Einer Urteilsfindung durch die Vergabekammer geht eine mündliche Verhandlung voraus, ein Termin dafür ist allerdings noch nicht anberaumt. Gegen eine etwaige Entscheidung der Kammer können später wiederum die am Verfahren Beteiligten eine sofortige Beschwerde einlegen, womit sich die geplante Vergabe weiter verzögern würde. Von daher lässt sich eine Prognose schwer treffen, bis wann die Prüfung abgeschlossen ist.

Die Dringlichkeit durch das näher rückende Stichdatum im Juni veranlasste die Kreisverkehrsgesellschaft dazu, eine Interimsvergabe vorzunehmen, die sowohl wettbewerbs- als auch vergaberechtlich für solche Fälle zulässig ist. Mit diesem Verfahren hatte die KVG unter allen Interessenten der ursprünglichen Vergabe eine erneute Abfrage vorgenommen und um Angebote für einen übergangsweisen Betrieb gebeten.

Die Grundlage für ein zulässiges Angebot bildete ein Linienbetrieb, wie er ursprünglich ausgeschrieben war, sich also nach den ab dem 24. Juni geltenden und mit dem RMV abgestimmten Fahrplänen richtet. Bei der Interimsvergabe war für die Entscheidung der Gesellschafterversammlung die Wirtschaftlichkeit einzig maßgeblich. Das ist bei der Auswahl eines Interimsunternehmens für eine Leistung der Daseinsvorsorge verfahrensüblich.

„Die Busverbindungen bleiben ohne Unterbrechung erhalten. Das ist im Sinne der vielen hundert Pendlerinnen und Pendler auf diesen Strecken. Wir hoffen, dass darüber hinaus vom Regierungspräsidium bald eine Entscheidung zur ursprünglichen Vergabe vorliegt, damit auch die Busunternehmen hier Planungssicherheit haben“, so Landrat Stolz.


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