Landesentwicklungsplan macht Hessen zukunftsfest

Politik
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das zentrale Instrument der Landesplanung und Grundlage der Regionalpläne und des Regionalen Flächennutzungsplanes, die von den Regionalversammlungen und im Regionalverband FrankfurtRheinMain beschlossen werden.



kasseckertlandtag.jpg

Die vorgelegte Änderung bildet den Rahmen für die Siedlungsentwicklung (Wohn- und Gewerbeflächen), die Freiraumplanung, den Ressourcenschutz und die Infrastrukturentwicklung. Den von der Landesregierung vorgelegten Entwurf hat der Landtag heute zur Kenntnis genommen. Damit ist der Weg für den neuen Landesentwicklungsplan frei. Dazu erklärte der planungspolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Heiko Kasseckert:**

„Der aktuelle LEP 2000 wurde in den vergangenen Jahren bereits an zwei Stellen zu den Themen Flughafen und Windenergie geändert. Nun war es an der Zeit, ihn umfassender zu renovieren, denn die Struktur unserer Bevölkerung und die wirtschaftliche Entwicklung haben sich stark gewandelt. Neue Herausforderungen, wie der Breitbandausbau oder die Nutzung Erneuerbarer Energien, sind hinzugekommen.

Wir begrüßen daher, dass die Landesregierung mit einem Änderungspaket den LEP modernisiert und aktualisiert hat. Der neue LEP, für den heute der Weg freigemacht wurde, wird ein wichtiger Faktor für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sein. Er eröffnet ausdrücklich Entwicklungsmöglichkeiten für alle Regionen in Hessen und knüpft damit an die Strategie der Landesregierung an, neben dem Ballungsraum auch die ländlichen Räume durch Infrastruktur und Siedlungsflächen zu stärken und zu entwickeln. „Wenn es uns dort gelingt, gute Arbeitsplätze mit dem vorhandenen preiswerten Wohnraum noch besser zu verbinden oder die Verkehrsanbindung in die Ballungsräume attraktiver zu gestalten, so dass Menschen weiterhin in ihren Städten und Gemeinden leben können, entlasten wir auch den Ballungsraum“.

Wir wollen dabei die kommunale Gestaltungsfreiheit erhalten. Was die Städte und Gemeinden in Hessen vor Ort besser entscheiden können, muss auch weiterhin dort entschieden werden. Der LEP gibt daher nur einen Rahmen für die Entwicklung des Landes vor, übertriebene Detailsteuerung oder Regelungswut haben hier keinen Platz. Die konkrete Ausgestaltung und Ausweisung von Wachstums- aber auch Schutzflächen bleibt den Regionalversammlungen vorbehalten.

Mit der Fortschreibung wird es in Gebieten mit hohem Wohnungsdruck im Einzelfall möglich sein, durch Umwandlungen mehr Wohnraum zu schaffen. Der Breitbandausbau ist hingegen in allen Landesteilen von großer Bedeutung und dessen flächendeckender Ausbau ein zentrales Ziel der CDU. Durch die Aufnahme des Breitbandausbaus als Grundsatz in den Landesentwicklungsplan wird der Ausbau erleichtert, wenn von den Behörden verschiedene Interessen miteinander abgewogen werden müssen. Schließlich wird die Frage der Fluglärmbelastung im LEP neu justiert, auch mit Blick auf die Einführung der Lärmobergrenze rund um den Flughafen Frankfurt/Main, mit der eine Verbesserung der zulässigen Lärmentwicklung gegenüber dem Planfeststellungsbeschuss für die Bürgerinnen und Bürger verwirklicht wird.

Die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden hat Vorrang vor der Außenentwicklung. Dieses Ziel behalten wir bei: Vor der Festlegung zusätzlicher Siedlungsflächen im Außenbereich sind vorrangig die vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten im Innenbereich zu prüfen und zu nutzen. Damit können wir einen Beitrag zum Erhalt attraktiver Ortskerne und einen nachhaltigen Umgang mit Freiflächen leisten. Der durchschnittliche Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen in Hessen, wie er bereits im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie 2013 des Landes Hessen beschlossen wurde, wird als Grundsatz auf 2,5 ha/Tag festgesetzt. „Als Grundsatz bedeutet, dass es sich um eine atmende und an die Entwicklung anzupassende Vorgabe handelt. Durch agrarische Vorzugsräume wollen wir zudem wertvolle Bodenflächen für die Landwirtschaft schützen. Die konkrete Festlegung solcher Flächen bleibt aber auch Aufgabe der jeweiligen Regionalversammlungen. Neu ist hingegen die Aufnahme einer Abstandsfläche von 400m zu Stromtrassen. Dabei steht die Gesundheit beim dauerhaften Aufenthalt im Vordergrund der Überlegung. Denkbar sind in diesen Bereichern aber untergeordnete bauliche Entwicklungen oder gewerbliche Nutzungen.

Die Frage der Einordung von Städten und Gemeinden in den ländlichen oder in den verdichteten beziehungsweise hochverdichteten Raum, wie er vor allem in Südhessen vorkommt, ist für die Finanzausstattung der Gemeinden über den Kommunalen Finanzausgleich wichtig. Gleiches gilt für die Frage, ob eine Stadt oder Gemeinde noch ein Mittelzentrum ist, etwa weil eine umfassende Facharztversorgung besteht oder großflächige Einzelhandelseinrichtungen vorhanden sind. Da diese Einordnungen für die Finanzen und Entwicklungsmöglichkeiten von großer Bedeutung sind, haben wir dieses Thema aus dem aktuellen Änderungsentwurf herausgenommen und eine Expertengruppe gebeten, Empfehlungen für die Weiterentwicklung dieser Struktur zu entwickeln. Sie werden Anfang nächsten Jahres vorliegen.

Hessens Regionen sind geprägt durch regionale Vielfalt mit ganz unterschiedlichen Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Das Ziel unserer Politik ist und bleibt, möglichst gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancen für alle Menschen in Hessen zu erhalten. Dazu wird diese Änderung einen Beitrag leisten. Er bietet allen Kommunen ausreichend flexible Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnen und Gewerbe, fordert sie andererseits, sich mit ihrer künftigen Entwicklung intensiv auseinanderzusetzen und schützt Freiräume zum Erhalt unserer Naturlandschaft.“


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2