Corona-Abrechnungen: „Opposition wirkt"

Politik
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Viele Steuerberater der Region hatten sich in den vergangenen Wochen an die Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis 180 Hanau, Dr. Katja Leikert (CDU), gewandt.



Der Grund: Der aktuelle Prüfprozess der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen sei nicht zweckmäßig und überfordere den Berufsstand. Die Bewilligungsstellen der Länder sind schon heute nicht in der Lage, die eingereichten Schlussabrechnungen abzuarbeiten. Von den seit Mai 2022 eingereichten fast 400.000 Schlussabrechnungen sind bundesweit nur rund 15 Prozent, ca. 60.000 Fälle, beschieden. Katja Leikert teilte die Kritik und hatte sich mit Steuerberatern aus der Region ausgetauscht und Gespräche geführt. In der Folge hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Verlängerung erarbeitet und in den Bundestag eingebracht.

Katja Leikert: „Die Abgabefrist für die verbliebenen Schlussabrechnungen vom 31. März 2024 auf den 31. Dezember 2024 muss verlängert werden! Das schafft Planungssicherheit für Unternehmen, prüfende Dritte und Bewilligungsstellen. Heute hat die Ampel unseren Antrag dazu in den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Dies macht Hoffnung, denn auch die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern haben auf unsere Initiative hin heute vereinbart, dass die Abgabefrist bis zum 30. September 2024 verlängert werden soll. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung.“ 

Weitere Forderungen der Unionsfraktion waren, die Prüfung der Schlussabrechnungen – sowohl bei der Auswahl der Stichproben als auch bei der Durchführung –endlich risikoorientiert vorzunehmen, anstatt ins Klein-Klein zu gehen und eine Kultur des Misstrauens walten zu lassen. Zweckmäßig sei es, bei der Prüfung der Corona-Schlussabrechnungen ein Risikomanagementsystem wie bei der Steuererhebung oder der Geldwäschebekämpfung einzusetzen. 

„Im Grunde brauchen Unternehmen sowie prüfende Dritte mehr Zeit, um die Rückfragen der Bewilligungsstellen zu beantworten. Derzeit sind Rückfragen innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu beantworten. Diese Frist kann bei den Prüfern und Unternehmen regelmäßig nicht eingehalten werden. Deshalb fordern wir weiterhin, Unternehmen und prüfenden Dritten eine Antwortfrist von mindestens vier Wochen einzuräumen“, so Leikert. 


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