Sonntagsöffnung: Neue Pläne für teo-Märkte und Co.

Politik
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Gemeinsam haben in dieser Woche die Regierungsfraktionen von CDU und SPD sowie die Fraktion der Freien Demokraten einen Entwurf zur Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) in den Hessischen Landtag eingebracht. Mit der Änderung soll der Betrieb von automatisierten Kleinstsupermärkten, die an Sonn- und Feiertagen ohne Personal betrieben werden, auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.



Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Heiko Kasseckert, sagte dazu am Mittwoch in Wiesbaden: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat Anfang des Jahres entschieden, dass auch vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne Personal auskommen, dem Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen unterliegen. Das entspricht nach unserer Auffassung nicht mehr den aktuellen Lebensumständen der Menschen, die von Flexibilität, geänderten Freizeitverhalten und auch von Änderungen in der Arbeitswelt geprägt sind. Wir haben deshalb als Koalition gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Entwurf für eine Änderung im Hessischen Ladenöffnungsgesetz in den Landtag eingebracht. Unser gemeinsamer Gesetzentwurf sieht vor, dass vollautomatisierte Verkaufsflächen mit einer Größe von bis zu 120 Quadratmetern auch sonntags öffnen dürfen, sofern sie an diesem Tag ohne Mitarbeiterbetreuung betrieben werden und ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs anbieten. Ziel ist es, innovative Konzepte zu ermöglichen, die Angebote für die veränderten Lebenswirklichkeiten sicherstellen und insbesondere die Versorgung in den ländlichen Regionen sichern.“

Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Matthias Körner, zeigte sich überzeugt davon, dass die Neuregelung die Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel und den grundgesetzlich verbrieften Schutz der Sonn- und Feiertage vollumfänglich berücksichtige. Körner sagte: „Die Arbeitsruhe am Sonntag und an Feiertagen hat Verfassungsrang. Unser Gesetzentwurf stellt daher klare Regeln auf, die den arbeitsfreien Sonntag auch in Zukunft schützen. Deshalb beschränkt das Gesetz die Verkaufsfläche und das Warenangebot in den betreffenden Verkaufsstellen. Vor allem aber stellen wir sicher, dass die automatisierten Kleinstsupermärkte an den besonders geschützten Tagen tatsächlich ohne Personaleinsatz betrieben werden. Das Gesetz verbietet ausdrücklich, dass die Beschäftigten an Sonn- und Feiertagen für so genannte ‚planmäßige Tätigkeiten‘ eingesetzt werden. Regale auffüllen ist damit ausgeschlossen. Wenn in einer automatisierten Verkaufsstelle am Sonntagabend die Chips alle sind, dann sind sie eben alle. Der Sonntag soll ein besonderer Tag bleiben. Das ist es wert, dass es vielleicht nicht alles zu jeder Zeit gibt.“

Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender und wirtschaftspolitischer Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, begrüßt, dass das hessische Ladenöffnungsgesetz nun modernisiert wird. Naas sagte: „Der Verweis auf den freien Sonntag als Kulturgut und Tag der seelischen Erhebung wirkt auf uns Freie Demokraten aus der Zeit gefallen. Mit unserem gemeinsamen Gesetzentwurf wird der besonderen Rolle des Sonntags weiterhin Rechnung getragen, während gleichzeitig Fortschritt und Innovation ermöglicht wird. Denn moderne Ladenkonzepte haben es möglich gemacht, dass niemand mehr sonn- und feiertags arbeiten muss, um die Ladenöffnung zu ermöglichen. Der Kauf einer Tüte Milch am Sonntag ist kein Kulturbruch und dürfte wohl noch niemandem in seinem Seelenheil geschadet haben. Die Menschen brauchen nach unserer liberalen Überzeugung niemanden, der ihnen erklärt, was ihrer Seele guttut und was sie sonntags zu tun und zu lassen haben. Das sollte jeder selbst entscheiden dürfen.“


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