Windkraftgegner vom Umweltbundesamt anerkannt

Politik
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Umwelt- und Naturschutzvereinigungen, die nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt wurden, stehen besondere Rechte zu.



Mit dem Verbandsklagerecht können diese Vereinigungen Verwaltungsentscheidungen anfechten, wenn diese gegen umweltrechtliche bzw. naturschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Der Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. wurde diese Anerkennung nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) gemäß §3 UmwRG jetzt durch das Umweltbundesamt mit Bescheid vom 04. November 2015 erteilt. Die Anerkennung gilt für den Naturpark Spessart im Bereich der Gemeinden Biebergemünd, Linsengericht, Westerngrund, Flörsbachtal und den angrenzenden Kommunen. Das Umweltbundesamt begründet seinen positiven Bescheid damit, dass die BI nach ihrer Satzung und tatsächlichen Aktivitäten vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert, indem sie sich für den Natur- und Artenschutzes engagiert und die Öffentlichkeit über Umwelt- und Naturschutzthemen informiert.

BI Vorsitzender Dr. Berthold Andres sagt dazu: „Wir sind sehr stolz, dass jetzt die zeitaufwendige ehrenamtliche Arbeit unserer Mitglieder vom Umweltbundesamt  als höchster deutschen Umweltbehörde honoriert wurde und unsere Bürgerinitiative nun den Status eines anerkannten Umwelt- und Naturschutzverbandes besitzt“. Mit einer Anerkennung erhalten Verbände das Recht, Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz einzulegen. Dazu gehören beispielsweise Entscheidungen über Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen oder Genehmigungen von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Laut Umweltbundesamt hat sich die Umweltverbandsklage „als besonders wirksames Instrument erwiesen, um die Einhaltung umweltrechtlicher Standards in Genehmigungsverfahren zu überprüfen“. Das Umweltbundesamt hebt hervor, dass anerkannte Umweltvereinigungen als „Anwalt für die Umwelt“ vor Gericht auftreten dürfen.

Das Umweltbundesamt betont dabei aber auch die wichtige präventive Funktion, denn durch „die frühzeitige Mitwirkung der Verbände und die Beachtung des geltenden Umweltrechts kann das Beschreiten des Klageweges jedoch vermieden werden“. Der Grund hierfür: „Die Umweltverbände haben oft spezielle Kenntnisse über den Umweltzustand vor Ort. Durch ihre Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben bringen sie ihr Fachwissen bereits vor einer abschließenden Entscheidung der Genehmigungsbehörden ein. Umweltgesichtspunkte, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, können dadurch von den Genehmigungsbehörden besser erkannt und berücksichtigt werden“.

Vorstand Rolf Zimmermann fasst kurz und prägnant zusammen: „Wir werden als unabhängiger Verein die regionalen und kommunalen Planungen für Windkraftanlagen im südwestlichen Teil des Naturparks Spessart künftig noch enger mit unserem lokalen Wissen begleiten und auch mehr Transparenz zu den laufenden Planungen einfordern. Wir werden uns aktiv für einen ideologiefreien Natur- und Umweltschutz einsetzen, dazu werden wir aber notfalls auch von allen uns jetzt zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“.

Die Bürgerinitiative Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V. ist ein im Jahre 2012 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Biebergemünd  und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Mehr Informationen gibt es auf der homepage der BI unter www.windkraft-im-spessart.de


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