Kahlschlag an A66: Bußgeldbescheid für Hessen Mobil

Politik
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Der Kahlschlag an der A66 wird höchstwahrscheinlich ein gerichtliches Nachspiel haben. Der Forstbetrieb, der die viel kritisierten Rodungsmaßnahmen im Frühjahr durchgeführt hat, hat gegen den vom Main-Kinzig-Kreis verhängten Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt. Die Kreisverwaltung lässt sich davon unterdessen nicht beirren und hat einen weiteren Bußgeldbescheid verschickt – diesmal an die Straßenverkehrsbehörde „Hessen Mobil“, die den Auftrag für die Arbeiten erteilt hatte.



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„Alle Vorgaben und Standards wurden eingehalten“, ist Rechtsanwalt Hans-Konrad Neuroth überzeugt, der den Forstbetrieb aus dem Altkreis Schlüchtern vertritt. Er weist vor allem darauf hin, dass mit dem Bußgeldbescheid in Höhe von 12.400 Euro nicht die Rodungsmaßnahmen an den Autobahnauffahrten zur A66 in Gründau oder Gelnhausen geahndet wurden. „Es geht hier um einen Abschnitt entlang der Autobahn von Gelnhausen-West bis Rothenbergen an den Hängen, dort sollen die Arbeiten angeblich nicht ordnungsgemäß ausgeführt worden sein“, hat er sich inzwischen selbst ein Bild von den ausgeführten Arbeiten seines Mandanten gemacht.

Neuroth rechnet fest mit einer mündlichen Verhandlung in diesem Ordnungswidrigkeitsverfahren mit dem außergewöhnlich hohen Bußgeld. Dabei werden dann vermutlich zahlreiche Zeugen vernommen, auch ein Ortstermin scheint denkbar. Verhandelt wird vermutlich im Amtsgericht Gelnhausen. Bis dahin wird dann auch geklärt sein, ob die Untere Naturschutzbehörde, die in der Kreisverwaltung angesiedelt ist und die den Bußgeldbescheid verschickt hat, die Höhe der Strafe hätte veröffentlichen dürfen. Gegenüber Neuroth zeigt sich die Behörde bislang relativ zugeknöpft, die Forderung nach der Vorlage einer detaillierten Begründung des Bescheids sei bislang unbeantwortet geblieben.

Landrat Erich Pipa (SPD) als Chef der Kreisverwaltung lässt sich davon unterdessen nicht beirren. In dieser Woche verschickte die Untere Naturschutzbehörde in seinem Haus einen zweiten Bußgeldbescheid, diesmal an Hessen Mobil. „Ich weiß nicht, wer den Fehler gemacht hat, aber einer von beiden ist schuld, vermutlich beide“, will er daher auch die Straßenverkehrsbehörde, die beim Land Hessen angesiedelt ist, nicht ungeschoren davonkommen lassen. Als Strafzahlung werden von Hessen Mobil exakt 6.513,50 Euro gefordert. Offen ist die Frage, wer die angeblich 10.400 Quadratmeter zu viel gerodete Fläche zu verantworten hat. Laut Vorgaben von Hessen Mobil waren angeblich nur 11.600 Quadratmeter angesetzt.

„Das ist kein politischer Streit“, verweist Pipa darauf, dass der Forstbetrieb aus dem Altkreis Schlüchtern schon öfters mit den Kreisbehörden in Konflikt geraten sei. Die Untere Naturschutzbehörde lasse sich daher nicht unter Druck setzen und habe nun weitere Maßnahmen angeordnet. Nachdem bereits verfügt wurde, dass die Stämme angesichts der bereits begonnenen Brut- und Setzzeit und dem damit besonderen Schutz von Vögeln und kleineren Tieren erst im Herbst abgefahren werden dürfen, muss das Holz nun auch noch besonders gesichert werden. An der Autobahnauffahrt Gelnhausen-West sind die Stämme bereits von einem Bauzaun und einem rot-weißen Absperrband eingerahmt.


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