Sonderkündigungsschutz für aktive Feuerwehrleute

Politik
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Der SPD-Landtagsabgeordnete Heinz Lotz verteidigt den von der SPD geforderten Sonderkündigungsschutz für aktive Feuerwehrleute.



„Wenn der Alarm losgeht, lassen die ehrenamtlichen Feuerwehrleute sprichwörtlich den Hammer fallen. Dafür müssen sie vom Arbeitgeber freigestellt werden. Auch im öffentlichen Dienst wird die Tätigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrleute leider vermehrt hinterfragt. Die Folgen sind fatal“, sagte Heinz Lotz am Rande der Landtagsdebatte in Wiesbaden.

Aus diesem Grund habe die SPD einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) eingebracht. „Ziel der gesetzlichen Ergänzung des HBKG ist es, denen mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu geben, die sich an 365 Tagen im Jahr, ob an Sonn- oder Feiertagen und das Tag und Nacht für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen und dabei oft Leib und Leben riskieren“, so Lotz. Die SPD-Fraktion wolle sehr konkret und zielgerichtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die aktiven Männer und Frauen in den Einsatzabteilungen in ihrer arbeitsrechtlichen Stellung stärken.

Dieser Gesetzentwurf stößt bei den hessischen Unternehmerverbänden (VHU) auf wenig Gegenliebe. Der von der SPD geforderte Sonderkündigungsschutz wirke auf den VHU "wie ein vergiftetes Geschenk, mit dem das auf Vertrauen beruhende Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gestört würde". Diese Kritik weist der Landtagsabgeordnete Heinz Lotz zurück: „Wir erfinden doch das Rad nicht neu. Eine solche Schutzklausel gibt es längst für alle ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger, vom Mitglied im Ortsbeirat bis zum Kreistagsabgeordneten. Das hat sich bewährt und wird nirgendwo hinterfragt.“

An dieser gesetzlichen Regelung, die im Paragraphen 35a der Hessischen Gemeindeordnung normiert ist, hat sich die von der SPD vorgeschlagene Änderung des HBKG orientiert. Diese umfasst, dass die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden können, Versetzung auf einen anderen Posten nur noch in engen Grenzen möglich ist und es keine Herabstufung bei der Bezahlung geben darf. Die gesetzlichen Änderungen hält die SPD-Fraktion als geeignet, einerseits einen Beitrag zur Stabilisierung der Personalstärken zu leisten und andererseits einen gewissen Anreiz zu bieten, sich bei den Freiwilligen Feuerwehren aktiv zu engagieren. „Wer das System der freiwilligen Feuerwehren und die Unterstützung der Aktiven ernst nimmt, müsste der Gesetzesänderung eigentlich zustimmen können“, so Heinz Lotz.


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