Rolle der Kommunen ist zentral für gute Pflege

Politik
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„In Zukunft wird es darum gehen, in Pflege und Sorge familiäre, bürgerschaftliche und professionelle Unterstützung miteinander zu verbinden“, sagt die Bundestagsabgeordnete Bettina Müller, die für die SPD im Gesundheitsausschuss sitzt.



Solche „Hilfe-Mix“-Strukturen müssen vor Ort, in den Kommunen, entwickelt und realisiert werden. Das „Pflegestärkungsgesetz III“ (PSG III) will die kommunale Rolle bei der Sicherung von Sorge und Pflege verbessern und neue Spielregeln für das Zusammenwirken von Sozialversicherungen und Kommunen erproben. Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen.

Dazu sollen die Kommunen mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren das Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Bettina Müller: „Es geht darum, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Beratung und Begleitung aus einer Hand bekommen, egal welche Leistung sie in Anspruch nehmen. Sei es Pflegegeld, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe oder Altenhilfe. Das ist wichtig, in einer Situation, die alle Familien mit einer neuen Lebenssituation konfrontiert.“

Für Bettina Müller geht der vorliegende Entwurf jedoch nicht weit genug; sie erklärt: „Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, brauchen die Kommunen mehr als der jetzige Entwurf vorsieht – strukturell und finanziell.“ Neben weiteren Regelungen stehen im Entwurf des Gesetzes auch Maßnahmen, mit denen Abrechnungsbetrug in der Pflege verhindert werden soll. „Es wichtig, dass betrügerischen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben wird und das Geld der Versicherten nicht veruntreut wird“, sagt die Abgeordnete.

Das Gesetz wird nach dem Sommer im Deutschen Bundestag beraten und soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Zum parlamentarischen Verfahren erklärt Müller, dass „wir es nutzen werden, um nachzubessern, damit die Kommunen ihr Potential als Dirigent in der Pflege voll ausschöpfen können“.


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