Schöllkrippen: Verstoß gegen das Waffengesetz

Polizeimeldungen
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Am Samstagnachmittag stellten Beamte der PI Alzenau eine Softairwaffe sicher.



Gegen 17:00 Uhr kontrollierten die Beamten einen 19jährigen im Bereich im Bereich des Schulgeländes in Schöllkrippen. In einem Rucksack führte der junge Mann hierbei die Softairwaffe mit sich, die einer scharfen Schusswaffe der Marke SIG SAUER zum Verwechseln ähnlich sah.

Da das Mitführen solcher Anscheinswaffen nach dem Waffengesetz verboten ist, muss sich der 19jährige nun wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten. Die Waffe wurde noch vor Ort sichergestellt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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