Büdingen: Böller gezündet

Polizeimeldungen
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Das Zünden von Feuerwerkskörpern der Klasse II ist außerhalb der Jahreswende nicht erlaubt.



Mit einem Bußgeld muss daher rechnen, wer trotz allem zu anderen Zeiten Böller zündet. So ist es auch in einem Fall am gestrigen Dienstagabend in Büdingen. Im Bereich der Willi-Zinnkann-Halle machten sich Unbekannte gegen 18.10 Uhr einen Spaß daraus Böller zu zünden. Kurz darauf ging eine Meldung aus der Berliner Straße ein. Anwohner informierten die Polizei, die Kontrollen in diesem Bereich durchführte, jedoch bislang keinen eindeutigen Verursacher der Knallgeräusche ermitteln konnte.

In den letzten Tagen häuften sich die Mitteilungen über das illegale Zünden von Böllern. Die Polizei in Büdingen, Tel. 06042-9648-0, bittet um Hinweise auf den oder die illegalen Nutzer der Böller. Dabei ist vor allem eine unmittelbare Verständigung notwendig und bestenfalls eine Beschreibung desjenigen, der den Böller zündete.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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