Dessen Fahrerin gab gegenüber den Beamten schnell zu, dass sie nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Nachdem bei der Fahrerin auch Alkoholgeruch wahrzunehmen war, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt. Dieser lag mit etwa 0,9 Promille schließlich über der erlaubten Grenze, so dass sich die Dame nicht nur wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sondern auch wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bezüglich des Alkohols verantworten muss.
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