Für das in der Werbung gerne als Spaßgerät beworbene Brett auf zwei Rädern ist nach Einschätzung der Polizei eine Fahrerlaubnis erforderlich, sofern man im öffentlichen Verkehrsraum und nicht gerade auf einem Privatgelände unterwegs ist.
Einen Führerschein konnte der junge Mann den Beamten allerdings nicht vorweisen; auch eine Betriebserlaubnis oder eine Haftpflichtversicherung liegt nach den bisherigen Erkenntnissen der Polizei für das Fahrzeug nicht vor. Insofern muss der 17-Jährige mit einem Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen; darüber hinaus ergeht eine Mitteilung an die Führerscheinstelle. Die Polizei appelliert daher vor allem an die Erziehungsberechtigen, sich vor dem Kauf eines solchen Geräts für ihre Sprösslinge genau über die Bedingungen zu informieren, wo man mit einem Self Balancing Board fahren darf. Schließlich soll der Spaß auf zwei Rädern am Ende kein juristisches Nachspiel haben. Weitere Informationen zu dem Thema hält die Polizei unter der Internet-Adresse http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/3417798 bereit.
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