Behörden-Telefonat: Beleidigung oder freie Meinungsäußerung?

Blaulicht
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Beleidigung oder freie Meinungsäußerung? Diese Frage wurde im Amtsgericht Gelnhausen zuungunsten eines Flüchtlingshelfers aus Frankfurt geklärt. Im Mai des vergangenen Jahres hatte er laut Anklage der Staatsanwaltschaft in einem Telefonat mit dem Amt für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration des Main-Kinzig-Kreises folgende Aussage getroffen: „Ich glaube, ihre Mitarbeiterin ist überfordert und unfähig, Entscheidungen zu treffen.“ Vor allem der zweite Teil wurde als Beleidigung gewertet und mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 8 Euro und somit insgesamt 240 Euro belegt.



In dem Telefonat mit der Migrationsbehörde am 9. Mai 2016 ging es um die Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie, in der es zu häuslicher Gewalt gekommen war. Der Angeklagte fungierte unter anderem als Dolmetscher und war unzufrieden mit den Plänen, wie die Familie zukünftig getrennt untergebracht werden sollte. Telefoniert hatte er mit einer 45-jährigen Verwaltungsangestellten des Main-Kinzig-Kreises, die die Aussagen des Flüchtlingshelfers notierte und danach Strafanzeige wegen Beleidigung erstattete. Laut ihrer Aussage hatte er in dem Telefongespräch zudem behauptet, dass der Main-Kinzig-Kreis das Grundgesetz vergewaltige und angekündigt, die betroffene Familie ins Main-Kinzig-Forum nach Gelnhausen zu bringen, damit sich Landrat Pipa (SPD) persönlich um diese kümmern könne. Die 45-Jährige erklärte bei ihrer Zeugenaussage, dass sie das Gespräch als „nicht freundlich“ und „nicht wertschätzend“ in Erinnerung habe.

Gemeint hatte der Angeklagte mit den Aussagen „überfordert“ und „unfähig“ eine 28-jährige Verwaltungsangestellte, mit der er zuvor über die Unterbringung der Familie gesprochen hatte und sich anschließend zu deren Vorgesetzten durchstellen ließ. Sie hatten in den Akten davon Notiz genommen und jetzt vor Gericht erklärt, dass sie sich dadurch beleidigt gefühlt habe.

Staatsanwalt Mathias Pleuser sah den Anklagevorwurf nach der Beweisaufnahme bestätigt und forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen á acht Euro. Dabei wies er auch auf die neun Vorstrafen des 44-Jährigen hin, der unter anderem 2013 vom Amtsgericht Hanau wegen Bedrohung zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, deren Bewährungszeit zur Tatzeit noch nicht abgelaufen war. Verteidiger Königstein hingegen plädierte auf einen Freispruch und sah die Aussagen seines Mandaten durch die freie Meinungsäußerung gedeckt: „Wo sind wir denn? Dann können wir ja gar nichts mehr sagen.“

Strafrichterin Petra Ockert reduzierte zwar die von der Staatsanwalt geforderte Geldstrafe, folgte allerdings der Argumentation. Es handele sich zwar um eine Beleidigung am unteren Rand, die Aussage sei aber nicht mehr durch die freie Meinungsäußerung gedeckt. Zumal sei der Angeklagte nicht zum ersten Mal aufgefallen. Der Verteidiger kündigte bereits während der Verhandlung an, im Falle einer Verurteilung „durch alle Instanzen zu gehen“.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2