Einbrüche in Kirchen: Jugendliche geben alles zu

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Diesen beiden Jugendlichen war offenbar nichts heilig: Zwei 19 und 17 Jahre alte Jugendliche haben im Amtsgericht Gelnhausen die Einbrüche in drei Kirchen in Freigericht und Nidderau gestanden. Außerdem sind sie gemeinsam in eine Gartenhütte auf einer Kleingartenanlage im Hasselrother Ortsteil Niedermittlau eingebrochen. Der Jüngere soll zudem in die Kopernikusschule Freigericht „eingestiegen“ sein, diese Tat bestritt er allerdings vor Gericht.



Im Mai des vergangenen Jahres haben beide zunächst versucht, den Opferstock in der katholischen Kirche St. Bartholomäus in Bernbach aufzuhebeln, scheiterten dabei aber kläglich. Zwei Tage später versuchten sie sich dann in der katholischen Kirche St. Anna an der Tür zur Sakristei und mussten auch hier erfolglos aufgeben. Der Aufbruch des Opferstocks gelang ihnen ebenfalls nicht. Der zur damaligen Zeit in Neuberg wohnende 19-Jährige kutschierte sie dann zur katholischen Kirche in Nidderau-Heldenbergen, wo sie die Eingangstür mit einer Eisenstange verrammelten, um mehr Zeit für ihre Tat zu haben. Allerdings überraschte sie der Pfarrer, der durch eine Nebentür die Kirche betrat. Beide flüchteten, der Pfarrer schrieb sich das Autokennzeichen auf und die Polizei kam auf ihre Spur.

Das hielt sie nicht davon ab, am 10. Juli 2016 die Tür zu einer Gartenhütte in Niedermittlau zu knacken, aus der sie zwei Benzinkanister entwendeten. Als sie gerade auf einem Nachbargrundstück weitermachen wollten, wurden sie von Kleingärtnern auf frischer Tat ertappt. Die Jugendlichen versteckten sich im Gebüsch, wurden allerdings gestellt und der Polizei übergeben. Die Ermittler brachten sie anschließend auch mit gleichartigen Einbrüchen im benachbarten Bayern in Verbindung, hierzu liegen aber noch keine Ergebnisse vor.

Am 13. Juli 2016 wurde an der Kopernikusschule das Fenster zu Raum 404 aufgedrückt, doch diesen Einbruch bestritt der damals in Freigericht und inzwischen in Gelnhausen wohnhafte 17-Jährige. Dass seine Fingerabdrücke am Fenster gefunden wurden, begründete er damit, dass er sich dort zuvor des Öfteren mit einer Gruppe Jugendlicher aufgehalten habe. Die Täter seien ihm wohlbekannt, zumindest einen Vornamen nannte er dem Gericht. Die angefertigten Videoaufnahmen an der Schule waren zu schlecht, um bei der Aufklärung zu helfen.

Das Jugendschöffengericht im Amtsgericht Gelnhausen verurteilte beide für die vier Taten wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, die sie gestanden hatten. Die Entscheidung über eine Jugendstrafe wurde zurückgestellt, ihre Bewährungszeit beträgt nun zwei Jahre. Der 19-Jährige, derzeit in einem festen Arbeitsverhältnis, muss 300 Euro an die Geschädigten in Niedermittlau sowie den gleichen Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der jüngere Angeklagte muss 70 Arbeitsstunden leisten. Beide werden zudem einem Bewährungshelfer unterstellt.


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