Gesundheitsamt: Masernimpfschutz überprüfen

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Im Vergleich zum Vorjahr haben sich laut Robert-Koch-Institut die Masernfälle in Deutschland im vergangenen Jahre verdreifacht.



Ungewöhnlich ist dies nicht, da es bei Masernausbrüchen jährlich große Schwankungen gibt. Dies kommt vor allem durch lokale Ausbruchsgeschehen zustande. Leider kommt es in einigen Regioncen trotz hoher Impfquote unter Kleinkindern und Schulanfängern immer wieder zu größeren Ausbrüchen, weil Jugendliche und Erwachsene dort nicht ausreichend geimpft sind. Gesundheitsdezernent Matthias Zach rät allen Bürgerinnen und Bürgern daher, vorsorglich den eigenen Impfschutz zu überprüfen.

In Hessen wurden im letzten Jahr 76 Masernfälle gemeldet. Im Main-Kinzig-Kreis waren es fünf, obwohl bei der Einschulungsuntersuchung eine Durchimpfungsrate für die zweite Masernimpfung von  immerhin 94,5 Prozent festgestellt werden konnte. „Von Infektionen sind auch eher Kleinstkinder und Erwachsene betroffen“, ordnet der Kreisbeigeordnete Zach ein. „In jedem Fall dürfen sich Volljährige und insbesondere Eltern nicht in Sicherheit wiegen, auch wenn man weitverbreitet bei Masern von einer Kinderkrankheit spricht.“

Masern sind hochinfektiös und äußern sich zunächst mit grippeähnlichen Symptomen. Später folgt ein charakteristischer Hautausschlag. Die Infektion schwächt das Immunsystem und kann in sehr seltenen Fällen tödlich sein. Menschen mit einer Immunschwäche oder anderen Erkrankungen sind besonders gefährdet. Bei Erwachsenen und Kleinkindern ist der Verlauf zudem oftmals schwerer.

Grundsätzlich empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) die erste Impfung gegen Masern für Kleinkinder im Alter zwischen elf und 14 Monaten, die zweite Impfung, wenn sie zwischen 15 und 23 Monate alt sind. Bei Kindern, bei denen dieses Zeitfenster verpasst wurde, wird eine Nachholung der Impfung bis zum 18. Lebensjahr empfohlen.

Matthias Zach empfiehlt allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und eventuell nur eine Impfung erhalten haben oder ihren Masern-Impfstatus nicht kennen, sich mit ihrem Hausarzt in Verbindung zu setzen um zu prüfen, ob eine nachträgliche Impfung notwendig ist. Hierbei kann auch gleich der Impfschutz für alle anderen Impfungen überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden. Menschen, die vor 1970 geboren wurden, sind in der Regel immun gegen Masern. „Nur wenn die Bevölkerung eine Durchimpfungsrate von 95 Prozent aufweist, kann es gelingen, die Masernerkrankung auszurotten“, so Gesundheitsdezernent Matthias Zach.

Ausführliche Informationen erteilen Hausärzte, das Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises unter der Telefonnummer 06051 85 11650 sowie das Robert-Koch-Institut auf ihrer Internetseite www.rki.de.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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