Unternehmen melden schwerbehinderte Beschäftigte

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Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.



Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe der Abgabe ist von der Beschäftigungsquote abhängig.

Zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht im vergangenen Jahr müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2018 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Die Meldung wird bei der Arbeitsagentur abgegeben, in deren Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Beschäftigungspflichtige Arbeitgeber erhalten die CD-ROM mit der Software bis Mitte Januar 2018. Sie können auch ab sofort das Programm IW-Elan von der Homepage www.IW-Elan.de herunterladen. Das Programm ist kostenlos, unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Auf der Website finden Arbeitgeber auch Informationen zur Installation und Anwendung des Programms.

Arbeitgeber, die das Bearbeitungsprogramm IW-Elan nicht nutzen möchten, können Formulare über den Bestellservice www.IW-Elan.de nachbestellen. Eine telefonische Annahme von Bestellungen ist nicht möglich. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter www.IW-Elan.de anzufordern bzw. das Programm herunterzuladen.

Wieviel sparen Unternehmen, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen oder ausbilden? Das lässt sich mit dem Ersparnisrechner feststellen: www.iw-elan.de/de/Ersparnisrechner/index.html

Fragen zum Anzeigeverfahren und der Beschäftigungspflicht können Arbeitgeber an die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!">Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten. Unternehmen, die sich zur Einstellung schwerbehinderter Menschen informieren möchten, können sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service wenden oder die kostenlose Hotline 0800 4 5555 20 anrufen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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