Die drei schlimmsten Fehler bei der Unternehmensbewertung

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Leider kommt es immer wieder vor, dass bei der Unternehmensbewertung Fehler passieren.



Falsche Berechnungen führen dazu, dass, falls eine Nachfolge angestrebt wird, weniger Verkaufserlöse erzielt werden. Drei Hauptquellen hierfür können schnell ausgemacht werden:

  1. Die Analyse, die der Bewertung zugrunde liegt, ist falsch.
  2. Der Zinssatz für die Diskontierung ist falsch berechnet.
  3. Die Bewertungsmethode wird falsch angewendet.

Falsche Analyse

Bei der Unternehmensbewertung kommt es auch darauf an, die letzten Jahre zu begutachten. Geschieht dies nicht, ist die Bewertung schon mal unvollständig und damit nicht zu gebrauchen. Doch selbst wenn die Daten der letzten Jahre zur Verfügung stehen, ist dies noch keine Analyse im Sinn einer Unternehmensbewertung. Hierfür sind weitere Schritte notwendig. Entscheidend ist der Zweck: festzustellen, mit welchen Erlösen und Kosten auch in Zukunft zu rechnen ist. Es geht bei der Firmenbewertung nicht um die Vergangenheit, sondern die Zukunft, gerade auch, wenn der Betrieb veräußert werden soll. Deshalb muss dann in die Analyse eingehen, in welcher Funktion und unter welchen Annahmen die Fortführung der Firma betrachtet wird. Es ist ein Unterschied, ob eine einzelne Person ein Unternehmen übernehmen will oder ein anderes Unternehmen. Bei einer einzelnen Person ist es wichtig, festzustellen, wie stark die Erlöse und Kosten vom Inhaber abhängig sind und sich damit in Zukunft verändern. Will hingegen eine andere Firma das Unternehmen kaufen, geht es vielmehr um die Analyse, welche Synergiepotenziale für den Käufer von Interesse sein könnten. Die Folge daraus kann die Ermittlung eines falschen Kaufpreises sein.

Falscher Zinssatz

Schnell einleuchtend ist, dass ein falscher Zinssatz auch zu einer falschen Unternehmensbewertung führt. Wird ein FCF (free-Cash-Flow-Verfahren)- oder das Ertragswertverfahren für die Berechnung der Unternehmensbewertung verwendet, muss auch ein realistischer Zinssatz verwendet werden, mit dem die zukünftigen Überschüsse auf heute “heruntergerechnet” (abgezinst) werden. Ermittelt wird der tatsächliche Barwert, indem der geplante Überschuss durch (1+Zinssatz) geteilt wird. Der Zinssatz ist der Hebelfaktor bei der Analyse, kleine Änderungen haben große Wirkung auf den Wert.

Allerdings, und das ist auch wichtig zu wissen: Den richtigen Zinssatz richtig zu ermitteln, ist quasi nicht möglich. Es ist ein näherungsweise realistischer Zins, der zu berücksichtigen ist, um so nicht völlig danebenzuliegen. So gilt im Verhältnis von Fremdkapital zu Eigenkapital: Je höher der Eigenkapitalanteil, desto höher der Zinssatz und so geringer der Unternehmenswert.

Da es bei der Berechnung ein rechnerisches Zirkelproblem gibt, muss mit einem iterativen Verfahren die korrekte Quote ermittelt werden. Dies ist schon eine mögliche Fehlerquelle bei der Unternehmensbewertung. Als zweite Hauptfehlerquelle ist die Bestimmung der Eigenkapitalkosten zu nennen. Wird die Ermittlung nach dem CAPM (Capital Asset Pricing Model) zugrunde gelegt, werden die Eigenkapitalkosten bestimmt, indem man einem risikolosen Zinssatz eine Risikoprämie hinzurechnet. Es kommt darauf an, nun einen risikolosen Zinssatz festzulegen, der auch realistisch ist. Der Referenzwert und die Basis hierfür sind entscheidend.

Falsche Methoden bei der Firmenbewertung

Häufig werden auch von Profis falsche methodische Ansätze gewählt, beispielsweise die Erlöse und Kosten einfach fortgeschrieben und dabei ein Inhaberwechsel unterschlagen. Ein anderer Fehler bei der Unternehmensbewertung: Es muss klar sein, an welcher Stelle im Bewertungsmodell das Risiko eines Inhaberwechsels abgebildet wird. Im Zähler oder im Nenner? Häufig anzutreffen ist “im Zähler UND im Nenner” oder gar nicht. Hier sollte der gesunde Menschenverstand eingesetzt werden, um die Lösung und damit die richtige Firmenbewertung zu finden.


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