Wichtige Frist für Unternehmen läuft ab

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Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.



Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der Termin zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen im Jahr 2017 endet am 31. März 2018.

Die Software IW-Elan (ehemals REHADAT-Elan) kann von der Homepage http://www.iw-elan.de heruntergeladen werden. Fragen zum Anzeigeverfahren und zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können hessische Unternehmen an die Mailadresse mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.

Wieviel Unternehmen sparen, wenn sie Schwerbehinderte einstellen oder ausbilden, lässt sich mit dem Ersparnisrechner feststellen: www.iw-elan.de/de/Ersparnisrechner/index.html

Unternehmen, die Menschen mit Handicap einstellen wollen, können sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service wenden oder die kostenlose Hotline 0800 4 5555 20 anrufen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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