Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der Termin zur Überprüfung der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen im Jahr 2017 endet am 31. März 2018.
Die Software IW-Elan (ehemals REHADAT-Elan) kann von der Homepage http://www.iw-elan.de heruntergeladen werden. Fragen zum Anzeigeverfahren und zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer können hessische Unternehmen an die Mailadresse mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! richten.
Wieviel Unternehmen sparen, wenn sie Schwerbehinderte einstellen oder ausbilden, lässt sich mit dem Ersparnisrechner feststellen: www.iw-elan.de/de/Ersparnisrechner/index.html
Unternehmen, die Menschen mit Handicap einstellen wollen, können sich direkt an ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service wenden oder die kostenlose Hotline 0800 4 5555 20 anrufen.
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