Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises weist im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zu Weihnachten und an Silvester darauf hin, dabei unbedingt auf die Lebensmittelhygiene zu achten.

Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 4/21 R). Der Kläger befand sich auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefer gelegene häusliche Büro.

Über Geld spricht man nicht? Doch, tut man. Denn es ist kein Zufall, dass die Werbung bereits die Kleinsten als Zielgruppe im Fokus hat und sie zum Kaufen animiert.

Am 12.Dezember 2021 findet der diesjährige Fahrplanwechsel im öffentlichen Personennahverkehr statt. Neben wenigen, kleineren Optimierungen im Minutenbereich der Abfahrtszeiten im Linienverkehr des Main-Kinzig-Kreises nehmen neue Betreiber den Linienverkehr auf den RMV-Regionalbus und X-Bus Linien auf. 

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