Streiks bei der Arbeitsagentur anzeigen

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Die zurzeit laufenden Tarifverhandlungen führen in mehreren Fällen zu Streiks.



Aus diesem Anlass erinnert die Agentur für Arbeit Hanau daran, dass Unternehmen verpflichtet sind, Streiks unverzüglich bei der zuständigen Arbeitsagentur anzuzeigen. Der Gesetzgeber hat in § 320 Abs. 5 Sozialgesetzbuch III Arbeitgeber dazu verpflichtet, Streiks bei der Arbeitsagentur zu melden, in deren Bezirk der Betrieb oder der betroffene Betriebsteil liegt. Auch Warnstreiks, unbefristete Arbeitskämpfe und Aussperrungen sind mit Ausbruch und Ende sowie der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter/innen unverzüglich anzuzeigen.

Vordrucke dazu finden sich im Internet unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > anzeigepflichtige Entlassungen > dort unter Zusatzinformationen „Formulare“ anklicken. Werden Anzeigen nicht eingereicht, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.


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