Ambulanter Pflegedienst – das sollten Sie darüber wissen

Verbraucher
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Pflegebedürftigkeit kann jeden von uns treffen. Dazu muss man nicht alt oder gebrechlich sein. Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung kann dazu führen, dass man pflegebedürftig wird.



Für Menschen, die pflegebedürftig geworden sind, ist es ein Segen, dass es den ambulanten Pflegedienst gibt. Die Mitarbeiter dieses Dienstes sind dafür verantwortlich, dass man in diesem Fall die beste medizinische, hauswirtschaftliche und pflegerische Betreuung im häuslichen Bereich bekommt. Wenn man Angehörige hat, die einen Teil der Pflege übernehmen können, hilft der Pflegedienst mit Rat und Tat und entlastet somit auch die Verwandten. Ambulante Pflegedienste kommen je nach Notwendigkeit, nach Pflegestufe oder nach ärztlicher Feststellung von mehrmals täglich bis einige Male in der Woche ins Haus und versorgen den Patienten.

Für viele Menschen wäre es ansonsten unmöglich, im heimischen Bereich zu verbleiben. Die Pflegebedürftigkeit ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Teilweise handelt es sich um eine kurzzeitige Pflege, bis die entsprechende Person wieder gesund ist. Auch eine langfristige Pflege ist im heimischen Umfeld möglich.

Ein ambulanter Pflegedienst erbringt folgende Leistungen:

- die medizinische Behandlungspflege: Hierzu zählen die Medikamentengabe, der Verbandswechsel, die Wundversorgung, die Dekubitus Behandlung, eine Messung des Blutdruckes, Injektionen, Blutzucker-Messungen und viele Dinge mehr.

- die Grundpflege bedeutet, dass Hilfen bei der Ernährung, bei der Lagerung des Patienten, Unterstützung oder Durchführung der Körperpflege und der Bewegungsfähigkeit durchgeführt werden.

- hauswirtschaftliche Tätigkeiten: hierzu zählen – das Einkaufen, Kochen, die Säuberung der Wohnung, bei Bedarf das Putzen der Fenster und Ähnliches.

- die Seniorenbetreuung. Hierunter fallen die Beschäftigung mit älteren Menschen, die Begleitung zu kulturellen Veranstaltungen und auf Spaziergängen sowie Hilfe und Unterstützung bei Arztbesuchen und beim Aufsuchen von Ämtern.

- Pflegende Angehörige werden beraten, geschult und unterstützt. Bei der Einstufung der Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen können Verwandte die Anwesenheit eines Mitarbeiters vom ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Es werden regelmäßige Kontrollen und Beratungen durchgeführt, wenn ein Familienmitglied einen Patienten alleine betreut. Da die Pflege eines Menschen eine sehr anstrengende Tätigkeit ist, wird die pflegende Person auch im Falle eines Urlaubs oder einer Verhinderung unterstützt. So kann der ambulante Pflegedienst für eine Kurzzeitpflege oder eine Tag- und Nachtpflege einspringen.

Wer kommt für die Kosten der häuslichen Pflege auf?

Die Kosten für die heimische Pflege übernimmt die Pflegeversicherung, in die jeder Versicherte im Laufe seines Lebens eingezahlt hat.

Dabei werden die Leistungen aufgeteilt in:

- Pflegesachleistungen. Hierüber wird die ambulante Pflege abgerechnet. Dazu zählen auch die Dinge, die ein Pflegebedürftiger benötigt. Dekubitus – Matrazen, Materialien und Pflegeartikel aus Sanitätsgeschäften, Inkontinenz-Artikel und vieles mehr.

- Pflegegeld. Mit dem Pflegegeld werden die Leistungen von pflegenden Angehörigen beglichen. Um Pflegegeld zu erhalten, muss vorher eine Pflegestufe vom medizinischen Dienst der Krankenkassen vergeben worden sein.

Was versteht man unter einer Pflegestufe?

Nach einem Antrag auf eine Pflegestufe begutachtet ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen den Pflegebedürftigen und erstellt aus diesem Gutachten eine Pflegestufe. Es gibt drei Stufen, die dem Grad der Pflegebedürftigkeit angepasst werden.

In der ersten Pflegestufe muss der zu Pflegende mindestens 45 Minuten am Tag eine Hilfe bei der Grundpflege, der Mobilität, beim hauswirtschaftlichen Teil oder der Behandlungspflege bedürfen. Weiterhin muss vorauszusehen sein, dass der Patient mindestens ein halbes Jahr diese Unterstützung benötigt. Um die Pflegestufe zwei zu erhalten, muss der Patient wenigstens drei Stunden lang täglich gepflegt werden. Davon müssen mindestens zwei Stunden täglich auf die Grundpflege entfallen.

Die Einstufung auf Pflegestufe drei ist gegeben, wenn der Schwerstkranke am Tag fünf Stunden Hilfe benötigt, wovon vier Stunden auf die Grundpflege entfallen müssen. Hinzu kommt, dass der Kranke auch Nachts ohne fremde Hilfe nicht mehr auskommt.

An wen kann man sich wenden, wenn man Fragen, Hilfe oder Unterstützung bei der häuslichen Pflege braucht?

Hierfür sollte man sich vertrauensvoll an einen ambulanten Pflegedienst wenden, der für die Beantwortung all dieser Fragen ausgebildetes und kompetentes Personal hat.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2