Meister-BAföG wird aufgewertet

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Das Meister-BAföG wird attraktiver. Ab dem 1. August 2016 erhöht sich der Unterhaltsbeitrag um 9 Prozent auf dann 760 Euro.



Auch die Einkommensfreibeträge erhöhen sich für den Teilnehmer von 255 auf 290 Euro. Für Kammer-Hauptgeschäftsführer Bernhard Mundschenk eine klare Aufwertung der Beruflichen Bildung: „Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz verbessert die finanzielle Förderung von Meisterschülern und Teilnehmern an beruflichen Aufstiegsfortbildungen.“ Auch die erhöhte Förderung der Kosten für das Meisterprüfungsobjekt sei ein wichtiges Signal.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) stärkt die berufliche Qualifizierung und den Aufstieg im dualen System. Mundschenk äußerte die Hoffnung, dass der handwerkliche Nachwuchs und damit die Fachkräfte von morgen, diese Unterstützungsmaßnahmen entsprechend nutzen. Für potenzielle Existenzgründer bietet das AFBG zudem Anreize, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.

„Ideal wäre es“, so der Hauptgeschäftsführer, „wenn die Förderung auch mehrfach beansprucht werden könnte.“ Die Karriere mit Lehre habe mit dem Meisterbrief einen Höhepunkt, aber noch nicht den Abschluss erreicht. „Das Lernen dauert lebenslang.“

Infos zum Meister-BAföG unter www.meister-bafoeg.info


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