Unterhaltspflichtverletzung ist kein Kavaliersdelikt

Wetterau
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Wenn die Beziehung in die Brüche gegangen ist, will so manch ein Elternteil nichts mehr von seinem Nachwuchs wissen.



Kinder von geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern haben jedoch einen Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Bleiben diese aus, springt zunächst der Sozialhilfeträger ein – und holt sich das Geld, wenn möglich, zurück.

„Nicht immer liegt es am fehlenden Willen der unterhaltspflichtigen Väter oder Mütter, dass keine Zahlungen geleistet werden. Manchmal ist es schlichtweg das fehlende Einkommen. Dort aber, wo der Elternteil leistungsfähig wäre, aber dennoch nicht zahlt, muss er mit dem langen Arm der Sozialverwaltung rechnen“, kündigte die Wetterauer Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch an.

Wetterauer in Hessen besonders erfolgreich

„Rund 1,3 Millionen Euro haben zahlungspflichtige Väter und in Mütter im vergangenen Jahr nicht an ihre Sprösslinge bzw. den anderen Elternteil gezahlt“, bedauert die Wetterauer Sozialdezernentin. 32 Prozent oder genau 405.746,12 Euro hat sich der Wetteraukreis von den säumigen Elternteilen zurückgeholt. „Geld, das wir vorher schon an die unterhaltsberechtigten Kinder und deren Elternteile ausgezahlt hatten“, so Becker Bösch.

Der Wetteraukreis steht damit im Vergleich von 33 Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten in Hessen weit vorne da. Im Landesschnitt wurden 19,5 Prozent des Unterhaltsvorschusses zurückgeholt, die Wetterau liegt mit ihren 32 Prozent nur hinter dem Rheingau-Taunus-Kreis und Bad Homburg. Schlusslicht der Liste sind die Städte Darmstadt, Offenbach und Wiesbaden sowie der Landkreis Groß-Gerau.

„Ich freue mich, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich so engagiert dafür einsetzen, dass zahlungspflichtige Elternteile tatsächlich ihren Verpflichtungen auch nachkommen. Das ist ja auch eine Frage der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung gegenüber jenen, die fair und ehrlich ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen. Ich hoffe, dass diejenigen, die jetzt durch uns verpflichtet wurden, künftig ohne besondere Aufforderung und Zwang ihren Verpflichtungen zum Unterhalt ihrer Töchter und Söhne nachkommen“, so Kreisbeigeordnete Becker-Bösch.


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