"Noch schnell bei gelb drüber": Polizei kontrollierte in Friedberg

Wetterau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Grün, gelb, rot - die Farben und Schaltungen der Ampeln lernen schon die Kleinsten, wenn sie beginnen sich im Straßenverkehr zu bewegen.



gelbdrueber.jpg

Im Laufe ihrer Verkehrsteilnahme scheint der ein- oder andere die Bedeutung und den Regelungscharakter dieser Farben jedoch wieder zu vergessen. Diese Beobachtung machten zumindest die Beamten des Regionalen Verkehrsdienstes Wetterau, die gestern mit Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei im Stadtgebiet von Friedberg Kontrollen durchführten.

Zweieinhalb Stunden hatten die Beamten am Dienstagmorgen die Kreuzung der Bundesstraße 455 mit der Gießener Straße zwischen Friedberg und Bad Nauheim im Blick und überprüften die Einhaltung der Regelungen der Lichtzeichenanlage. Eine hohe Anzahl von zwanzig Verkehrsteilnehmern hielten die Beamten danach an. Die Hälfte von ihnen war bei Rot zeigender Ampel von Bad Nauheim aus kommend in die Kreuzung eingefahren, die andere Hälfte bei bereits lang erkennbarem Gelblicht, als die Rotlichtphase unmittelbar bevorstand.

"Wer in eine Kreuzung trotz Gelb- oder Rotlicht einfährt gefährdet nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, die nicht mehr mit einem querenden Fahrzeug rechnen. Wir waren überrascht darüber, wie wenige der kontrollierten Verkehrsteilnehmer um die Bedeutung des Gelblichtes wussten", erklärte Polizeihauptkommissar Thomas Jenner, der die Kontrollen leitete im Anschluss. "Wer gefahrlos anhalten kann, der muss bei Gelb zeigender Ampel stehen bleiben."

Im Paragraph 37 der Straßenverkehrsordnung ist zu den Lichtzeichen geregelt:

Grün: "Der Verkehr ist freigegeben".

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung".

Wer bei Gelb noch schnell über die Ampel fährt, der kommt mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro davon. Eine Missachtung des Rotlichtes der Lichtzeichenanlage wird mit einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und einem Bußgeld von 90 Euro geahndet. Ist die Ampel bereits mehr als eine Sekunde rot gewesen und wird noch überquert, so kommen ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte auf den Verkehrssünder zu. Entsprechend höhere Strafen gelten, wenn andere konkret gefährdet werden oder es sogar zum Unfall kommt.

Nicht besser sah das Ergebnis bei der Kontrolle der Beamten am Mittag in der Usavorstadt aus. Handy- und Gurtkontrollen standen dabei zweieinhalb Stunden lang im Vordergrund. Acht Fahrzeugführer werden in den nächsten Tagen Post von der Bußgeldstelle in Kassel bekommen. Sie telefonierten während der Fahrt und werden daher ein Bußgeld von 60 Euro zahlen müssen und einen Punkt in Flensburg eingetragen bekommen. Weitere elf Fahrzeuginsassen hatten ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt, weshalb sie - als eine Art Denkzettel - ein Verwarngeld von 30 Euro zu zahlen hatten.

Mit Kontrollen müssen Verkehrsteilnehmer immer und überall rechnen. Trotz allem gilt: Die Einhaltung der Verkehrsregeln ist ein Beitrag, den jeder einzelne Verkehrsteilnehmer selbst zur Verkehrssicherheit aller beitragen kann.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2