Büdingen: Ärger mit Böllerwürfen und respektlosen Jugendlichen

Wetterau
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Mehrfach in den Abend- und Nachtstunden der vergangenen Tage zündeten Personen in der Büdinger Innenstadt Böller und sorgten damit für Unmut bei den Anwohnern. Diverse Kontrollen führte die Polizei bereits durch, wobei oftmals die gleichen Personen nach Böllerwürfen angetroffen werden konnten.



In den überwiegenden Fällen ließ sich der Zünder der Böller jedoch nicht eindeutig ermitteln, da Hinweise auf den jeweiligen konkreten Täter fehlten. Dieser befand sich mutmaßlich vielfach in einer Gruppe von mehreren Jugendlichen und Heranwachsenden, die sich im Innenstadtbereich aufhielten. Nach erneuten Störungen und verschiedenen Hinweisen aus der Bevölkerung konnte am gestrigen Donnerstagabend eine Gruppe von neun Jugendlichen im Bereich der Berliner Straße kontrolliert werden. Aufgrund einer Zeugenaussage muss davon ausgegangen werden, dass ein 19-jähriger Büdinger unter ihnen in der Berliner Straße einen Böller zündete. Die Ermittlungen gegen ihn laufen. Die gesamte Gruppe zeigte wenig Respekt gegenüber den kontrollierenden Beamten. Ihnen wurde für verschieden Straßenzüge der Innenstadt für den Abend ein Platzverweis erteilt.

Anwohner und Passanten werden gebeten mögliche Störer aus sicherer Entfernung genau zu beobachten und im Falle von Böllerwürfen sofort die Polizei zu informieren. Eine detaillierte Personenbeschreibung erleichtert dabei die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Diese kann dem Sprengstoffgesetz entsprechend mit Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus sorgten die Böllerwürfe in den Sozialen Medien in den vergangenen Tagen für erhebliche Diskussionen. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Nutzer und Leser dieser Medien den Wahrheitsgehalt der Meldungen genau hinterfragen sollten.

Es konnte beispielsweise festgestellt werden, dass im Zusammenhang mit den Böllerwürfen mehrfach kontrollierte Personen selbst entsprechende Posts in den Sozialen Medien setzten, Falschmeldungen verbreiteten und in ihren Kommentierungen auch beleidigende Äußerungen gegenüber der Polizei tätigten. Dahingehend lässt die Polizei einen Beitrag eines 23-jährigen Büdingers durch die Staatsanwaltschaft prüfen. Er könnte den Tatbestand der Beleidigung gegenüber der Polizei erfüllen.


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