Prüfung der Mietobergrenzen

Wetterau
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Im Rahmen der letzten Bürgermeisterdienstversammlung hat Sozialdezernentin Stephanie Becker-Bösch eine Überarbeitung der Mietobergrenzen für den Wetteraukreis angekündigt.



„Wir werden die Beträge überprüfen und, soweit erforderlich, korrigieren“, so die Dezernentin.

Diskussionspunkt war eigentlich die Frage der Flüchtlingsunterbringung. Hier wurde deutlich, dass viele Flüchtlinge, die bereits als Asylbewerber anerkannt sind, noch immer in Gemeinschaftsunterkünften der Kommunen leben, weil sie auf dem freien Wohnungsmarkt keine Wohnung finden.
In diesem Zusammenhang beklagten die Bürgermeister auch die Auswirkungen der Familienzusammenführungen. „Letzthin stand eine sechsköpfige Familie vor mir. Sie war gerade aus Syrien zu ihrem vorher geflüchteten Ehemann und Vater gekommen, der aber mit drei anderen Männern in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt“, berichtete ein Bürgermeister.

Eine Vorankündigung kann allerdings auch die Ausländerabteilung der Kreisverwaltung nicht leisten. „Wir werden selten vorab informiert“, bestätigte denn auch Erster Kreisbeigeordneter Jan Weckler. Ein großes Problem in diesem Zusammenhang sei auch der Rechtsanspruch von Kindern Geflüchteter, sofern sie als Asylbewerber anerkannt sind.

Bürgermeister Unger: „Ich wundere mich, dass keiner klagt“

„Das führt die Kommunen noch mehr in die finanzielle Krise“, bestätigte Florstadts Bürgermeister Herbert Unger, der auch Vorsitzender der Bürgermeisterkreisvereinigung ist. Ohne die gewaltigen Ausgaben für die U-Drei-Betreuung bräuchte keine Kommune in der Wetterau die Unterstützung aus der sogenannten Hessenkasse, mit der langfristig die kommunalen Kassenkredite zurückgefahren werden sollen. „Ich wundere mich nur, dass keine der mehr als 400 Kommunen eine Klage vor dem Verfassungsgericht gegen das Land anstrebt.“, sagte Bürgermeister Unger.

Becker Bösch: Wir brauchen einen gerechten Lastenausgleich

In § 137 der Hessischen Verfassung heißt es eindeutig, dass ein entsprechender Ausgleich zu schaffen sei, wenn die Übertragung neuer oder die Veränderung bestehender Aufgaben zu einer Mehrbelastung führe. Ein Thema, das auch die Wetterauer Sozialdezernentin mit großer Sorge erfüllt: „Wir brauchen hier einen gerechten Lastenausgleich zugunsten der Kommunen, im Klartext: keine weiteren Mehrbelastungen für die kommunale Seite.“


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