Neue Verordnung für Heizöl-Tanks in Kraft

Wetterau
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Seit gut einem halben Jahr ist eine Verordnung in Kraft, die neue Regeln für Heizöltanks festlegt.



Darauf weist Erster Kreisbeigeordneter Jan Weckler hin. Heizungstanks mit mehr als 1.000 Litern Fassungsvermögen dürfen nur noch von zugelassenen Fachbetrieben gereinigt, gewartet und stillgelegt werden, Mängel müssen nun schneller abgestellt werden. Auch für Heizungstanks aus dem Kunststoff Polyethylen (PE) hat der Kreisbeigeordnete einige Hinweise.

Kunststoff-Öltanks sind nur für eine Betriebsdauer von 30 Jahren ausgelegt und sollten spätestens dann erneuert werden. Wenn sich der Tank verformt, sich die Tankwand stark verfärbt oder Risse sichtbar werden, muss der Tank auch schon früher ausgetauscht werden. „Ein undichter Öltank kann gravierende Folgen für das eigene Haus und vor allem für das Grundwasser haben. Wir bitten Hausbesitzer deshalb dringend darum, bei einem Verdacht oder einer festgestellten Leckage unbedingt einen zugelassenen Heizungsfachbetrieb oder eine andere sachverständige Stelle hinzuzuziehen“, so der Erste Kreisbeigeordnete.

Weitere Informationen zum sicheren Lagerung von Heizöl gibt es im Service-Bereich der Homepage www.wetteraukreis.de unter dem Stichwort „Heizöllagerung“. Für Fragen steht die Wasser- und Bodenschutz außerdem telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Kontakt: 06031/83- 4419 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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