Nach über 18 Jahren: Anklage im "Fall Johanna Bohnacker"

Wetterau
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Die Staatsanwaltschaft Gießen hat im "Fall Johanna Bohnacker" Anklage gegen den 41 Jahre alten Beschuldigten wegen des dringenden Verdachts des Mordes, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Besitzes von kinder- und jugendpornographischer Schriften erhoben. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Gießen wird nun anhand des über 210 Bände umfassenden Akteninhalts über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.



Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, die damals achtjährige Johanna Bohnacker am 02.09.1999 in Ranstadt-Bobenhausen im Wetteraukreis entführt und an einem abgelegenen Ort missbraucht und getötet zu haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, insgesamt über 150 Bild- bzw. Videodateien mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten besessen zu haben.

Der Beschuldigte hat sich in seinen bisherigen Vernehmungen zwar verantwortlich für den Tod des Mädchens gezeigt, aber eine vorsätzliche Tötung stets bestritten. Durch die Staatsanwaltschaft und die rund 30-köpfige "SOKO Johanna" fand in den vergangenen Monaten eine intensive Auseinandersetzung mit der Einlassung des Beschuldigten statt.

In diesem Zusammenhang wurden insbesondere eine aufwändige Tatrekonstruktion durchgeführt, eine Vielzahl von rechtsmedizinischen und fachärztlichen Gutachten eingeholt, ergänzende Faserspurenuntersuchungen beim HLKA in Auftrag gegeben, diverse Datenträger mit einem Datenvolumen von etwa 15 Terabyte ausgewertet und insgesamt 110 Zeugen vernommen.

Infolge dieser aufwändigen Ermittlungen konnte entgegen der Angaben des Beschuldigten ein dringender Verdacht hinsichtlich eines vorsätzlichen Tötungsdelikts begründet werden. Weitere schwere Sexual- bzw. Tötungsdelikte waren dem Tatverdächtigen bislang nicht nachweisbar. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.


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