Büdingen: Schüler droht per Telefon Schule anzuzünden

Wetterau
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"Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" nennt sich der Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch, der einem 17-jährigen Schüler einer Büdinger Schule vorgeworfen wird. Am Dienstagmorgen rief eine zunächst unbekannte Person im Sekretariat der Schule an und drohte, diese anzuzünden. Durch umfangreiche Ermittlungen konnte die Polizei schnell den mutmaßlichen Anrufer identifizieren, dessen Wut über einen nicht bestandenen Schulabschluss ihn offenbar zur Androhung der Straftat bewegte.



Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe kann die Tat bestraft werden. Was genau den Schüler als Strafe erwartet, darüber wird ein Gericht entscheiden. Von der Polizei konnte er am Nachmittag vorübergehend festgenommen werden. Im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen und ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten wurde der 17-Jährige wieder entlassen.

Eine tatsächliche Gefahr für die Schüler bestand nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht.


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