"Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" nennt sich der Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch, der einem 17-jährigen Schüler einer Büdinger Schule vorgeworfen wird. Am Dienstagmorgen rief eine zunächst unbekannte Person im Sekretariat der Schule an und drohte, diese anzuzünden. Durch umfangreiche Ermittlungen konnte die Polizei schnell den mutmaßlichen Anrufer identifizieren, dessen Wut über einen nicht bestandenen Schulabschluss ihn offenbar zur Androhung der Straftat bewegte.
Büdingen: Schüler droht per Telefon Schule anzuzünden
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