Naturdenkmäler werden besonders geschützt

Wetterau
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Rund 230 Naturdenkmäler gibt es in der Wetterau. Die allermeisten von ihnen sind Bäume, vor allem Linden und Eichen, aber auch besondere Wasserflächen und Quellen können Naturdenkmäler sein.



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Hinzu kommen rund 15 geologische Formationen, von denen etwa der Wilde Stein in Büdingen und das Wildfrauengestühl oberhalb von Ranstadt-Dauernheim die wohl bekanntesten sind.

Wir haben Eva Langenberg, die Leiterin der Fachstelle Naturschutz und Landschaftspflege und Dr. Tim Mattern, Mitarbeiter der Fachstelle, bei der Untersuchung der Naturdenkmäler begleitet.

Kurz nach acht geht es los mit dem geländegängigen Dienstfahrzeug aus osteuropäischer Produktion, bewaffnet mit Fotoapparat, einer ganzen Menge Handakten und ausreichend Wasser, denn es ist ein heißer Tag. Zunächst geht es zu einem Wiesenrain, der gar keine Naturschutzfläche ist, sondern eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau einer Scheune. Solche Wiesenraine bleiben beim Mähen stehen und dienen als Rückzugsort für die Tierwelt. „Wenn gemäht wird, dann empfinden die Tiere das so, als würde bei uns ein Panzer durchs Wohnzimmer fahren. Tabula rasa, kein Platz zum Verstecken, die Wiese offen, die Insekten ungeschützt, ein herrlicher Platz für Störche und Reiher, aber eben nur für die.

Wenn ein Wiesenstreifen stehenbleibt, ziehen sich innerhalb kürzester Zeit die Insekten hierher zurück, um ihre Entwicklung fortzusetzen. Auch andere Tiere finden hier eine wichtige Deckung. „Deshalb würden wir uns mehr solcher Flächen als Ausgleichsmaßnahme oder als Flächen, die nach dem Hessischen Programm für Agrar-, Umwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen gefördert werden, wünschen. Das kann im Prinzip auf jeder Wiese geschehen und braucht gar nicht einmal so viel Platz“, wirbt Landrat und Landwirtschaftsdezernent Jan Weckler für mehr Ackerraine.

Stieleiche auf den Holzwiesen

Die Naturdenkmale der Wetterau sind in einem Denkmalbuch erfasst und nach Entscheidung des Kreisausschusses unter Schutz gestellt. Das bedeutet insbesondere, dass sie nicht gefällt und besonders gepflegt werden müssen. Alternativvorschlag, da präziser: Die Naturdenkmäler werden vom Kreisausschuss des Wetteraukreis auf Vorschlag der Unteren Naturschutzbehörde per Verordnung ausgewiesen. Damit hat der Wetteraukreis die Verkehrssicherungspflicht, muss die Bäume also pflegen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flächen, auf denen die Naturdenkmäler stehen, haben keine Kosten, dürfen die Bäume aber auch nicht einfach fällen.

Naturdenkmäler sind Einzelschöpfungen der Natur, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit ausgewiesen werden. Bei den Bäumen ist es in den meisten Fällen so, dass sie landschafts- oder ortsbildprägend sind. Die Eiche ist nach der Buche der zweithäufigste Laubbaum in Deutschland und ein Symbol für Standhaftigkeit und Ewigkeit. Ein Eichenleben soll 30 Generationen überdauern. Eichen wurden zudem gern gepflanzt, um Mastplätze für Schweine zu haben. In Notzeiten wurden die Eicheln auch von Menschen verzehrt. Ein gutes Beispiel für einen landschaftsprägenden Baum ist die solitär stehende Eiche auf der Holzwiese in der Gemarkung Bönstadt (siehe Bild). Die Stieleiche ist ein besonders prächtiger Baum. Die Eiche ist in einem guten Zustand. Daran ändert auch der Befall mit dem Eichen-Prozessionsspinner nichts. Die Raupe, die so gefährlich für den Menschen werden kann, schädigt den Baum kaum.

Foto: Eva Langenberg und Dr. Tim Mattern mit der Stieleiche auf den Holzwiesen bei Bönstadt.


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