Zudem wurden im Spätsommer 2020 mehr als ein Dutzend der Stacheltiere mit Brandverletzungen bei einer Igelpflegestation im Wetteraukreis abgegeben. PETA lobte daraufhin eine Belohnung von insgesamt 2.000 Euro für Hinweise zur Ergreifung der tatverantwortlichen Person aus. Bei der Festnahme des mutmaßlichen Täters fand die Polizei Medienberichten zufolge tote und lebende Tiere sowie Beweismaterial in seiner Wohnung. Die Tierrechtsorganisation begrüßt die Haftstrafe und weist auf Untersuchungen hin, wonach Tierquälerei oft eine Vorstufe zur Gewalt gegenüber Menschen darstellt.
„Wir sind froh, dass diese unfassbar grausamen Tierquälereien zu einer Haftstrafe ohne Bewährung führten und der Täter erstmal nicht mehr frei herumläuft", so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Tierquäler sind auch eine Gefahr für die Gesellschaft, denn wer wehrlose Tiere quält, schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten gegenüber Menschen zurück.“
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
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