Flüchtlings-Nachtragshaushalt soll nicht genehmigungsfähig sein

Wetterau
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Mit Hinweis auf den Rettungsschirm und Fehlbeträgen aus Vorjahren will das Regierungspräsidium als Kommunalaufsicht den Nachtragshaushalt des Wetteraukreis nicht genehmigen.



Absurd daran: Landrat Arnold hat den Nachtragshaushalt eigenes zu dem Zweck eingebracht, den Anforderungen des Landes zur Unterbringung von Flüchtlingen gerecht zu werden. „Mit großer Verwunderung habe ich die Mitteilung Ihres Hauses zur Kenntnis genommen, dass die 2. Nachtragshaushaltssatzung des Wetteraukreises für das Haushaltsjahr 2015 nicht genehmigungsfähig sein soll“, schreibt der Wetterauer Landrat an Regierungspräsidentin Lindscheid.

Arnold findet das Vorgehen der Kommunalaufsicht absurd. „Da sollen Einrichtungen für die Unterkunft von Flüchtlingen bereitgestellt werden, aber die notwendigen Mittel dafür werden nicht freigegeben.“ Aus den Erläuterungen zum Nachtrag gehe deutlich hervor, dass die Nettoneuverschuldung zum Großteil mit der steigenden Zahl der Flüchtlinge zu begründen ist. Insgesamt müssten 5 Mio. € für Beschaffung von Immobilien zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden, damit der Wetteraukreis den Aufnahmeverpflichtungen durch das Land Hessen Folge leisten könne. Weitere 3,9 Millionen Euro sind für den Umbau und die bauliche Erweiterung der Verwaltung, bedingt durch die Unterbringung von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, vorgesehen. Bei den Bauten ist eine langfristige Nutzung auch über die Unterbringung von Flüchtlingen hinaus gewährleistet.

Parallel zur Vorlage des 2. Nachtrages wurde um Einzelkreditgenehmigung für ein KfW-Darlehen (KfW Programm für die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften, Zinssatz 0,0 %) gebeten. Diese wird uns mit Hinweis auf die fehlende Haushaltsgenehmigung ebenfalls nicht erteilt. „Ich erwarte, dass auch die Finanzaufsicht Ihres Hauses die Realitäten in diesem Land wahrnimmt und uns bei den enormen Anstrengungen, Wohnung und Betreuung der uns zugewiesenen Menschen sicherzustellen, nicht behindert“, so abschließend Landrat Arnold.


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