Erleichterung für Sportveranstaltungen im Wald

Hessen
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Der Landessportbund Hessen (lsb h) und der Landesbetrieb HessenForst haben ein Pauschalentgelt für Veranstaltungen im Wald vereinbart.



Davon profitieren alle rund 7.700 hessischen Sportvereine, die im lsb h organisiert sind. „Sportliche Veranstaltungen im Wald sind genehmigungspflichtig. Kommt dabei ein Kraftfahrzeug zum Einsatz, mussten Vereine bisher ein Entgelt an das jeweils zuständige Forstamt entrichten. Mit dem nun geschlossenen Rahmenvertrag ist es geglückt, die betroffenen Vereine gleich doppelt zu entlasten: finanziell sowie verwaltungstechnisch“, erklärt der für den Bereich Sportinfrastruktur zuständige lsb h-Vizepräsident Rolf Hocke.

Konkret bedeutet dies, dass der Landessportbund für 2018 einen Pauschalbetrag gezahlt hat, mit dem alle gebührenpflichtigen Kfz-Einsätze bei Sportveranstaltungen im Wald abgegolten werden. Gleichzeitig sinkt der Verwaltungsaufwand sowohl für die Vereine als auch für die Forstämter, weil die Rechnungsstellung für jede einzelne Veranstaltung durch die neue Regelung entfällt. „Vor allem für kleine Vereine stellen diese Regelungen eine Erleichterung da“, ist Rolf Hocke überzeugt.

Der geschlossene Vertrag gilt zunächst für das Jahr 2018 – auch rückwirkend. „Bisher sind von den Forstämtern keine Rechnungen rausgeschickt worden“, erklärt der Landessportbund-Vizepräsident dazu. Nun gelte es, Erfahrungen zu sammeln und einen Überblick zu bekommen, wie viele Sportveranstaltungen überhaupt unter die getroffene Regelung fallen. „Ab Oktober wollen wir dann bereits mit einer Evaluierung beginnen“, kündigt Hocke an.